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BSW zweifelt Wahlergebnis an: Wagenknecht bleibt Parteichefin – “Organisation müssen andere machen” | ABC-Z


BSW zweifelt Wahlergebnis an

Wagenknecht bleibt Parteichefin – “Organisation müssen andere machen”

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Vor der Bundestagswahl knüpft Sahra Wagenknecht ihr politisches Schicksal an den Einzug des BSW in den Bundestag. Diesen verpasst ihre Partei. Weitermachen will Wagenknecht trotzdem.

Sahra Wagenknecht will vorerst dem von ihr gegründeten BSW weiter vorstehen. “Ich habe anderthalb Jahre meines Lebens in dieses Projekt investiert”, sagte sie dem “Spiegel”. “Da werde ich nicht zuschauen, dass es jetzt wegen 9500 angeblich fehlender Stimmen den Bach runtergeht.”

Aus der operativen Parteiarbeit möchte sich Wagenknecht dennoch zurückziehen. “Die reine Organisation müssen andere machen.” Sie habe den Einsatz unterschätzt, “den eine neue Partei erfordert, in der noch kein Apparat vorhanden ist, in der im Grunde zunächst alles fehlt, was man braucht”.

Rückblickend nannte sie das letzte Jahr “die Hölle”. Ihr Leben habe zuletzt aus einer “ununterbrochenen Stressmühle” bestanden. Daneben sei für nichts anderes mehr Zeit gewesen.

“Kein relevanter Faktor”

Bei der Wahl am 24. Februar scheiterte das BSW denkbar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde: Die Partei erhielt aus dem Stand 4,981 Prozent der Stimmen.

Wagenknecht hatte ihr persönliches Schicksal vor der Wahl an den Einzug des BSW in den Bundestag geknüpft. “Die Wahl ist natürlich auch die Entscheidung über meine politische Zukunft”, sagte sie Anfang Februar. “Wer nicht im Bundestag ist, ist in der deutschen Politik kein relevanter Faktor mehr.”

Verfassungsgericht lehnt Eilanträge ab

Das BSW möchte das Wahlergebnis jedoch nicht akzeptieren. Die Partei kritisiert unter anderem, dass sich 230.000 Auslandsdeutsche für die Wahl registriert haben, mutmaßlich aber nur ein Bruchteil abstimmen konnte: In vielen Fällen kamen die Briefwahlunterlagen zu spät an.

Das BSW vermutet zudem Unregelmäßigkeiten oder die Verwechslung mit anderen Parteien bei der Auszählung. Beim Bundesverfassungsgericht verlangte die Partei deswegen eine bundesweite Neuauszählung. Das Gericht lehnte die Anträge und Beschwerden des BSW und einzelner Parteimitglieder vorerst ab. Trotz der Ablehnung des Eilantrags kann die Partei weiter eine Wahlprüfungsbeschwerde einreichen.

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