Geopolitik

Nationale Minderheit: 49 zu drei Stimmen – Bosnische Serben beschließen separatistische Gesetze | ABC-Z

Das bosnisch-serbische Parlament hat Gesetze verabschiedet, die eine Abspaltung der Justiz des serbischen Landesteils aus dem Justizsystem des Gesamtstaates Bosnien-Herzegowina vorsehen. Die regierenden Nationalisten stimmten in der Verwaltungshauptstadt Banja Luka mit 49 Stimmen dafür, während drei Abgeordnete dagegen votierten. Die meisten Oppositionspolitiker boykottierten die Abstimmung, berichtete der regionale Sender RTRS.

Nach Ansicht von Experten sind die beschlossenen Gesetze verfassungswidrig und könnten Bosnien-Herzegowina in eine schwere politische Krise stürzen. Staatliche Institutionen wie Gerichte, die Staatsanwaltschaft, der Oberste Justizrat und die Bundespolizei Sipa sollen laut den Beschlüssen auf dem Gebiet von Bosniens serbischem Landesteil Republika Srpska keine Kompetenzen mehr haben.

Der bosnisch-serbische Präsident Milorad Dodik, ein Nationalist mit engen Verbindungen zu Russlands Präsident Wladimir Putin und der nationalistischen Führung Serbiens, strebt seit Jahren die Abspaltung der Republika Srpska vom bosnischen Gesamtstaat an. Am Mittwoch verurteilte ein Gericht in Sarajevo Dodik wegen Missachtung der verfassungsmäßigen Ordnung zu einer einjährigen Haftstrafe und Amtsverlust. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bosnien-Herzegowina, eine ehemalige jugoslawische Teilrepublik, wurde nach dem blutigen Krieg von 1992 bis 1995 durch das Friedensabkommen von Dayton als Staat wiederhergestellt. Die beiden Landesteile, die Republika Srpska (RS) und die bosnisch-kroatische Föderation (FBiH), verfügen seitdem über weitreichende Autonomierechte.

Experten betonen, dass das Parlament der Republika Srpska nicht befugt ist, Gesetze zu erlassen, die die verfassungsmäßige Ordnung des Gesamtstaates untergraben. Es wird erwartet, dass der Hohe Vertreter der internationalen Gemeinschaft, der Deutsche Christian Schmidt, sowie das bosnische Verfassungsgericht die Gesetze aufheben werden.

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