Malheur im Supermarkt: Wer zahlt für kaputte Ware beim Einkauf? | ABC-Z

Malheur im Supermarkt
Wer zahlt für kaputte Ware beim Einkauf?
26.10.2025, 06:34 Uhr
Die teure Flasche Rotwein landet auf dem Boden statt im Wagen und das Kind im Regal mit den Eiern, obwohl es doch eigentlich still und brav den Einkauf begleiten soll. Das ist nicht nur unangenehm, sondern kann unter Umständen auch teuer werden.
Es soll ja Menschen geben, die, mit Zeit und Muße ausgestattet, einem Besuch im Supermarkt durchaus etwas abgewinnen können. Schön für sie. Für den Großteil der Bevölkerung stellt das Einkaufen hingegen meist eine lästige Notwendigkeit denn ein Shopping-Vergnügen dar. Nicht umsonst lässt sich der eine oder andere per Online-Lieferdienst benötigte Lebensmittel nach Hause bringen.
Für den analogen Einkäufer hingegen gehört der Stau vor der Wursttheke oder das endlose Warten vor dem Pfandautomaten zur schnöden Alltagsroutine – meist unter Zeitdruck. Entsprechend fahrig geht er denn auch mitunter zu Werke. Mit der Konsequenz, dass Käse, Wurst oder der eine oder andere Artikel nicht nur im Einkaufswagen landen, sondern eben auch mal auf dem Boden. Während aber Wurst und Käse, mit einer robusten Beschaffenheit ausgestattet, solch ein Malheur meist unbeschadet überstehen, gehen Gläser oder Flaschen gerne mal kaputt.
Doch wer kommt für den Schaden auf? Stimmt es, dass die Waren allesamt versichert sind und der Supermarkt für die Bruchlandung aufkommt? Nein, Letzteres stimmt nicht. Kunden müssen alle Schäden ersetzen, die sie im Supermarkt verschulden. Auch wenn bei kleineren Beträgen aus Kulanz meist ein Auge zugedrückt wird. Fairerweise melden Kunden dem Personal des Supermarktes den Schaden auch selbständig, statt beispielsweise ein leckgeschlagenes Glas Honig einfach wieder tropfend ins Regal zu stellen. Derartiges Verhalten erspart anderen Einkäufern nicht nur klebrige Hände, sondern erhöht auch die Wahrscheinlichkeit, dass das Missgeschick, wurde es beobachtet, keine finanziellen Konsequenzen nach sich zieht.
Achtung, Cognacflaschenpyramide!
Wer jedoch mit der teuren Rotweinflasche den Boden des Supermarktes tränkt, muss zahlen. Unabhängig davon, ob dies versehentlich oder mit voller Absicht geschieht. Gut, dass in aller Regel die Haftpflichtversicherung einspringt. Doch wie dies bei Versicherungen so üblich ist, tut sie dies nur dann, wenn dem Unglücksraben weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Auch Trunkenheit kann ein solches Ausschlusskriterium sein.
Was wir nicht hoffen. Ungeachtet dessen gibt es aber noch einen Faktor, der die Gefahr, Bruchware im Supermarkt zu produzieren, überproportional erhöht: Kinder. Sind diese zudem quengelig, zeigt der einkaufende Elternteil gerne schon mal Nerven. Was einen sicheren Zugriff auf Marmeladenglas und Co. erschwert. Aber auch wenn der Nachwuchs eigentlich ganz friedlich ist und nur wegen entwicklungsbedingter Tapsigkeit die in der Mitte des Marktes mühsam aufgestapelten Cognacflaschenpyramide zum Einsturz bringt, kann der Schaden groß sein.
Beruhigenderweise sind Kinder unter sieben Jahren nicht haftbar, womit die Versicherung des Supermarktes gefragt sein dürfte. Ob älterer Nachwuchs zur Verantwortung gezogen werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Wenn ja, gilt in etwa das Gleiche wie für den Erwachsenen. Stichwort Kulanz, Bargeld oder Haftpflichtversicherung – siehe oben. Kommen Eltern hingegen so gar nicht ihrer Aufsichtspflicht nach, indem sie den Laden um die Ecke mit der Kinderbetreuung bei Ikea verwechseln, haften diese dann auch für ihre Sprösslinge.





















