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Hausverkauf und Neubau kosten siebenköpfiger Familie im Emsland Bürgergeld | ABC-Z

Einer Familie aus dem Emsland wird nach dem Neubau eines Hauses das Bürgergeld gestrichen. Das Jobcenter sei nicht dafür zuständig, das Immobilienvermögen von Bürgergeldempfängern zu optimieren, entscheidet das Gericht.

Ein Ehepaar aus dem Emsland hat seinen Bürgergeld-Anspruch auf fatale Weise verloren. Die Sozialleistungen wurden ihnen entzogen, nachdem sie ein neues Haus gebaut und das alte verkauft haben. Das berichtet die „Frankfurter Rundschau“.

Siebenköpfiger Familie wird nach Hausbau Bürgergeld gestrichen

Die siebenköpfige Familie erhielt noch Bürgergeld, während sie das neue Haus bauten und in dem alten lebten. Erst als der Neubau fertiggestellt war, verkauften sie ihr bewohntes Haus mitsamt Grundstück für insgesamt 514.000 Euro. 

Wegen der Höhe des erzielten Verkaufserlöses entschied das Jobcenter daraufhin, der Familie den Bürgergeld-Anspruch zu streichen. Sie reichte daraufhin laut „Frankfurter Rundschau“ einen Eilantrag ein und argumentierte, ihr neu gebautes Haus sei geschütztes Vermögen und dürfe deshalb nicht zur Deckung des Lebensunterhalts herangezogen werden.

Gericht bestätigt Entscheidung des Jobcenters

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied am 7. Januar, dass das Jobcenter richtig gehandelt hat und stellte in einer Pressemitteilung klar: „Empfänger von Bürgergeld gelten nicht als hilfsbedürftig, wenn sie ein (zu) großes Einfamilienhaus gebaut haben und dessen Wert zur Sicherung des Lebensunterhalts nutzen können.“

Das Jobcenter sei damit nicht dafür zuständig, das Immobilienvermögen von Bürgergeldempfängern zu optimieren.  Es gebe zwar eine gesetzlich festgelegte Karenzzeit von 12 Monaten, während der auch großzügige Wohnverhältnisse voll finanziert werden müssten, dafür gebe es aber ganz bestimmte Auflagen. 

Vermögen muss für eigenen Lebensunterhalt eingesetzt werden

Es hätte beispielsweise eine unerwartete Notlage vorliegen müssen, die es im Falle des Emsländer Ehepaares nicht gab. Vielmehr handele es sich laut dem Gericht bei ihnen um langjährige Leistungsbezieher, die ihre Wohnsituation und ihr Immobilienvermögen verbessern wollten. 

Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert  auf seiner Website darüber, das ein verwertbares Vermögen „grundsätzlich für den eigenen Lebensunterhalt einzusetzen ist, bevor Bürgergeld beansprucht werden kann“. 

Wohnfläche darf klare Obergrenzen nicht überschreiten

Die Wohnfläche eines selbst bewohnten Hauses oder eine Eigentumswohnung darf eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten, um noch Bürgergeld zu erhalten. Darüber hinaus gilt es nicht mehr als „angemessen“. Für ein Haus sind das 140 Quadratmeter, für eine Eigentumswohnung sind 130 Quadratmeter die Grenze.

Erst vor Kurzem wurde bekannt, dass die Bundesregierung eine rückwirkende Gehaltsanpassung für Beamte ab 2021plant. 

Ziel ist es, insbesondere Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen finanziell besser zu stellen als Bürgergeld-Empfänger. Damit soll der Staatsdienst attraktiver werden. Die Maßnahme wird insgesamt 403,6 Millionen Euro kosten. Allein in diesem Jahr werden Mehrausgaben von 147,6 Millionen Euro erwartet.

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