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Gespräche zu regelmäßigen Rückführungen nach Afghanistan – Politik | ABC-Z

Kabinett bringt mehrere Steuersenkungen auf den Weg

Es geht um Vorhaben, die CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten. Nun müssen der Bundestag und auch teils der Bundesrat darüber befinden.

Die Entscheidungen in der Übersicht:

Pendlerpauschale

Derzeit liegt sie für die ersten 20 Kilometer einfache Wegstrecke bei 30 Cent pro Kilometer. Vom 21. Kilometer an kann man 38 Cent ansetzen. Künftig sollen schon vom dem ersten Kilometer an 38 Cent gelten.

Nach Berechnungen des Finanzministerium könnten bei einem Arbeitsweg von zehn Kilometern und einer Fünf-Tage-Woche jährlich 176 Euro zusätzliche Werbungskosten angesetzt werden. Bei 20 Kilometern kämen 352 Euro zusammen. Wer nur fünf Kilometer vom Wohnort zum Arbeitsort zurücklegen müsse, habe ein Plus von 88 Euro. Das gilt aber nur, wenn man mit seinen Werbungskosten den Pauschalbetrag von aktuell 1.230 Euro überschreitet.

Mehrwertsteuer für die Gastronomie

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll dauerhaft von derzeit 19 auf sieben Prozent reduziert werden. Das galt schon einmal während der Corona-Pandemie, wurde aber zu Jahresbeginn 2024 wieder erhöht. Zum 1. Januar 2026 soll nun wieder der geringere Steuersatz gelten.

Neben Restaurants und Cafés profitieren davon laut Finanzministerium auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel, Caterer sowie Anbieter von Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.

Agrardiesel

Es ist der erste Schritt, um eine heftig umstrittene Entscheidung der Ampelregierung rückgängig zu machen: Die Steuervergünstigung für den Agrardiesel soll in vollem Umfang wieder eingeführt werden. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sollen sich die Energiesteuer für Diesel ab 2026 wieder mit 21,48 Cent pro Liter zurückerstatten lassen können. Der volle Steuersatz für Dieselkraftstoff beträgt laut Landwirtschaftsministerium derzeit 47,04 Cent pro Liter.

Übungsleiter und Ehrenamtler

Die Steuerpauschale für Übungsleiter wird von 3.000 auf 3.300 Euro angehoben, die für ehrenamtlich Tätige von 840 auf 960 Euro. So viel soll man künftig durch sein Engagement einnehmen dürfen, ohne darauf Steuern zu zahlen. Das betrifft zum Beispiel Trainer in Sportvereinen, Chorleiter oder ehrenamtliche Pfleger.

Außerdem sollen Haftungsrisiken für die Ehrenamtler verringert werden. Sie müssen Schäden nur ersetzen, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bisher galt dies nur bis zu einer Vergütung von 840 Euro – künftig soll die Grenze bei 3.300 Euro liegen.
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