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Gefälschte Parkzettel auf Mallorca: Mietwagenbesitzer werden betrogen | ABC-Z

Nicole Wenzel und ihr Mann lebten etwa drei Jahre lang auf Mallorca, bis sie zurück nach Deutschland kamen. Als dann Ende Februar ein Brief von der Insel mit einem Strafzettel kam, waren sie verwundert. Das berichteten sie der Mallorca-Zeitung. Nicht nur hatten sie an dem besagten Tag ihren Mietwagen der Firma Goldcar gar nicht benutzt. Auch die benannte Straße gab es auf der spanischen Insel nicht, das Bild war verschwommen und das Kennzeichen kaum zu erkennen. Aber: Alle anderen Angaben stimmten. Beispielsweise die Ausweis- oder Führerscheinnummer sowie die Adresse in Deutschland und das Modell des Mietwagens.

Gegenüber der Mallorca-Zeitung berichtete das Paar, sich anschließend mit Freunden, die noch auf Mallorca lebten, ausgetauscht und diesen den Bescheid gezeigt zu haben. Denen fiel ein wichtiges Detail auf. „Es fehlt nämlich die Option, dass man nur die Hälfte der Strafe zahlen muss, wenn man schnell zahlt“, sagt Wenzel. Diese Möglichkeit sei üblich für Strafzettel der spanischen Verkehrsbehörde DGT.

Mit dem Erlebten ist das Pärchen aus Deutschland nicht allein. Auf der Plattform Reddit fand Wenzel andere Betroffene, die angeben, Kunden des Mietwagenanbieters Goldcar zu sein und das gleiche Schreiben erhalten zu haben. Später bestätigt auch die DGT: Es handelt sich um einen Betrugsfall.

Ein Sprecher des ADAC gibt auf Anfrage unserer Redaktion an, dass ihnen Fälle von gefälschten Strafzetteln bisher nicht gemeldet wurden – weder in Deutschland noch in Spanien. Doch er rät, bei Strafzetteln stets zu prüfen, ob der Vorwurf stimmt. Ist man wirklich zu dieser Zeit an diesem Ort entlanggefahren? Ist das Bild scharf und das Kennzeichen klar erkennbar? Vorsicht sei geboten, wenn private Inkassounternehmen damit beauftragt werden, das Geld einzutreiben. Denn öffentlich-rechtliche Forderungen wie Bußgeldbescheide oder Parkverstöße dürften, so der Sprecher des Automobilclubs, nicht von diesen eingefordert werden. Die offizielle Eintreibung übernehme das Bundesamt der Justiz.

Einspruch bei spanischem Strafzettel

„Wenn alles stimmt, weil man für den Verkehrsverstoß verantwortlich ist, sollte man zahlen“, sagt der Sprecher. Sei man sich hingegen sicher, dass man nicht gefahren ist, empfehle er, Einspruch einzulegen. Bei Strafzetteln aus Spanien gibt es die Möglichkeit, den Bußgeldbetrag um 50 Prozent zu reduzieren, wenn man der Forderung sofort oder innerhalb von 20 Tagen nach Zustellung des Bescheides nachkommt. Wird der Bußgeldforderung in diesem Zeitraum nicht nachgekommen, wird das ordentliche Bußgeldverfahren eingeleitet. Erst dann kann Einspruch eingelegt werden, heißt es auf der Webseite des Automobilclubs. Wichtig ist: Der Einspruch muss in spanischer Sprache eingelegt werden.

Was bei einem Betrug zu tun ist

Wenn hingegen ein Betrug auffällt, „sollte man nicht zahlen und sich Rechtsrat einholen“, sagt der ADAC-Sprecher. Dieser könne bei einem Rechtsanwalt vor Ort oder der jeweiligen Behörde eingeholt werden. Für ADAC-Mitglieder sei die kostenlose Rechtsberatung des Automobilclubs nutzbar. Außerdem könne Anzeige erstattet werden. Das sei auch hierzulande möglich. Ob sie jedoch erfolgreich sein wird, hänge vom Einzelfall ab.

Nachdem Nicole Welzel auf andere Betroffene stieß, wandte sie sich an die Verkehrsbehörde DGT, an den Mietwagenbetreiber Goldcar und die Ortspolizei in Palma. Die polizeilichen Ermittlungen, so teilte es Goldcar der Mallorca-Zeitung mit, haben die Ermittlungen aufgenommen. Es gilt, herauszufinden, wie es zu den falschen Strafzetteln gekommen sei. Weitere Informationen könne Goldcar jedoch nicht herausgeben, um die Polizeiarbeit nicht zu stören, heißt es weiter. Der Anbieter stellt aber klar: Um eine Datenweitergabe handele es sich nicht. Die Betroffenen seien betreut und das Geld zurückerstattet worden, wenn die falsche Strafe bezahlt wurde.

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