Geopolitik

Finanzpaket: Klingbeil verteidigt 100-Milliarden-Paket für Länder und Kommunen | ABC-Z

SPD-Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil hat im Bundestag für das 100-Milliarden-Euro-Paket der
Bundesregierung für Länder und Kommunen geworben. “Wir räumen einen Investitionsstau beiseite,
der jahrelang Kinder, Vereine und Ehrenamtliche buchstäblich
ausgebremst hat”, sagte Klingbeil im Plenum des Bundestags. Die Opposition kritisierte, dass die Mittel nicht nur
wie eigentlich vorgesehen in zusätzliche Investitionen in den Ländern
und Kommunen fließen, sondern auch anderweitig ausgegeben werden
könnten.

Die 100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen
sind ein Teil des im März aufgesetzten und im Grundgesetz verankerten
500-Milliarden-Euro-Finanzpakets. Mit dem Gesetz, über das der Bundestag heute erstmals beriet, soll nun der neue Grundgesetzartikel
umgesetzt werden.

Ziel ist es, dass so die Länder und Kommunen das
Geld schnell in ihre Infrastruktur investieren und so die Basis für
langfristiges Wirtschaftswachstum schaffen können. Das Geld soll vor allem in
die Infrastruktur investiert werden. Im Paket benannt werden etwa die Bereiche Verkehr,
Krankenhäuser und Pflege, Bildung, Digitalisierung und Bevölkerungsschutz.

Bedenken wegen unklarer Formulierungen

Die Mittel aus dem Finanzpaket werden zwischen den Ländern nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel verteilt, nämlich entsprechend ihrer
Größe und ihrem Steueraufkommen. Demnach sollen rund 21,1 Prozent nach
Nordrhein-Westfalen fließen, Bayern erhält 15,7 Prozent,
Baden-Württemberg 13,2 Prozent, Niedersachsen 9,4 Prozent, Hessen 7,4
Prozent und das Land Berlin 5,2 Prozent. Darauf folgen die anderen
Bundesländer mit jeweils weniger als fünf Prozent. Am wenigsten erhält
Bremen mit 0,9 Prozent. Die Länder sollen dann festlegen, wie viel Geld
sie an die Kommunen weitergeben.

SPD-Chef Klingbeil
ging auch auf Bedenken ein, wonach das Geld wegen
unklarer Gesetzesformulierungen nicht wie gewünscht bei den Ländern und
Kommunen ankommen und dort in zusätzliche Investitionen fließen könnte.
“Wir gehen davon aus, dass ein Großteil der Gelder in den Kommunen
ankommt”, sagte Klingbeil. “Diese 100
Milliarden, die wir heute auf den Weg bringen, sind ein wesentlicher
Beitrag dafür, unser Land stark zu machen”, sagte Klingbeil.

Auch der CDU-Haushaltspolitiker Mathias
Middelberg verteidigte die Finanzpläne der Bundesregierung. “Wir handeln
mit diesem Gesetz, und zwar ganz konkret”, sagte er im
Bundestag. “Das ist der konkreteste und beste Beitrag, um die
Infrastruktur unmittelbar vor Ort zu stärken”.

Opposition bemängelt fehlende Zweckbindung

Kritik an dem Gesetzentwurf kam von der Opposition. Es gebe “nur wenig echte neue Investitionen, die diesen
Namen auch wirklich verdienen”, sagte der AfD-Abgeordnete Michael
Espendiller. Der Grünen-Politiker Sebastian Schäfer kritisierte das Fehlen einer “konsequenten Zweckbindung” in dem
Gesetzentwurf. So seien klimaschädliche Projekte nicht von den
Investitionen ausgeschlossen. Christian Görke von den Linken nannte den
Gesetzentwurf “unzureichend, denn er berücksichtigt in keiner Weise
diesen exorbitanten Investitionsstau in den Ländern und Kommunen”.

Auch Niklas Potrafke vom Wirtschaftsinstitut Ifo sieht einige Schwachstellen. “Mit den neuen Schulden werden
Investitionen aus den Kernhaushalten verlagert”, sagte der Volkswirtschaftler. Die Politik sehe vor,
dass mit den neuen Schulden auch bereits geplante Investitionsvorhaben
finanziert werden könnten. “Das würde in den Kernhaushalten mehr Geld
für andere Vorhaben, etwa für Soziales freimachen”, argumentierte der
Ökonom. “De facto wäre dies eine schuldenfinanzierte Ausweitung des
Sozialstaates. Das gilt es, zu verhindern.”

Zudem wird der Gesetzentwurf dafür kritisiert, dass darin nicht explizit festgeschrieben ist, dass auf kommunaler Ebene die Investitionen
zusätzlich zu bereits geplanten Maßnahmen stattfinden müssen. Beim
Sondervermögen Infrastruktur auf Bundesebene ist diese Zusätzlichkeit
dagegen klar festgeschrieben.

Nach
der Aussprache im Plenum wurde das Gesetz zur weiteren Beratung an den zuständigen
Haushaltsausschuss überwiesen.

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