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Bester Dinge: Kinowerbung zu lang – 220 Euro Entschädigung – Panorama | ABC-Z

Ob der Mann damals in Bochum wegen der zu langen Kinowerbung müde geworden ist? Oder haben ihn doch eher dramaturgische Schwächen im Hauptfilm einschlafen lassen? Im Januar 2020 jedenfalls musste die Bochumer Polizei einen 30-Jährigen frühmorgens aus einem Kino retten, weil er, dem Nachrichtenportal Ruhr24 zufolge, in der Spätvorstellung eines Bollywoodfilms eingepennt war. Als er um 5 Uhr morgens hinter verschlossenen Türen aufwachte, setzte er umgehend einen Notruf ab.

Sollte die Werbung das Schlafmittel gewesen sein: Überraschen würde es einen nicht. Die wird ja immer länger. Der Chef einer großen deutschen Kino-Kette hatte mal in einem Interview erklärt, vor manchen Filmen – James Bond und so – könne er locker eineinhalb Stunden Spots verkaufen, so hoch sei die Nachfrage irgendwelcher Eisproduzenten. In der indischen Stadt Bangalore jedenfalls hat nun ein Mann vor Gericht Recht bekommen, der wegen zu viel Kinowerbung geklagt hatte. Laut Indian Express hatte Herr Abhishek eine Eintrittskarte für „Sam Bahadur“ (Sam, der Tapfere) um 16.05 Uhr gelöst. Doch wegen der Werbung startete der Film, eine Hommage an einen beliebten indischen Kriegshelden, erst um 16.30 Uhr. Das wirbelte Herrn Abhisheks restlichen Tag völlig durcheinander. Vor Gericht bekam er wegen „seelischer Belastung und Unannehmlichkeiten“ 20 000 Rupien zugesprochen, ungefähr 220 Euro. Der Kinobetreiber wurde verpflichtet, künftig nicht nur den angestrebten, sondern auch den tatsächlichen Filmbeginn anzuzeigen.

Man kann jetzt nur hoffen, dass nicht auch Kinobetreiber damit anfangen, ihre Besucher zu verklagen. Denn es könnte ja schon sein, dass es sie seelisch belastet, wenn in Reihe 10 mal wieder die Bionade umfällt oder das Popcorn zerbröselt. Und wenn jemand mitten in der Spätvorstellung einschläft, dann sind das ja auch Unannehmlichkeiten. Also fürs Kinopersonal. Die Bochumer Polizei kann schließlich nicht immer und überall zur Stelle sein.

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