Wirtschaft

Beamte in der Rentenversicherung: Beamte in die Rentenkasse? Ja, aber als Angestellte | ABC-Z

Arbeits- und Sozialministerin
Bärbel Bas hat eine alte Debatte wiederbelebt: Auch Beamte, Politiker und
Selbstständige sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
. Der
Vorschlag ist richtig und notwendig, auch wenn er nicht ohne Schwächen ist. Die
empörte Ablehnung, etwa vom Beamtenbund, zeigt vor allem, wie egoistisch über
Rentenpolitik diskutiert wird. Dabei ist eine grundlegende Reform längst
überfällig.

Beamtinnen und Beamte sind nicht in der
gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), sondern erhalten Pensionen direkt vom
Staat – sie fallen in der Regel deutlich höher aus als gesetzliche Renten.
Während Beschäftigte nach 35 Jahren etwa 48 Prozent ihres durchschnittlichen
Lebenseinkommens als Rente erhalten, bekommen Beamte knapp 70 Prozent ihres
letzten Gehalts. Die durchschnittliche Beamtenpension liegt bei rund 3.240
Euro – mehr als doppelt so viel wie die
Durchschnittsrente von 1.599 Euro. Insgesamt kosten Beamtenpensionen den Staat
jedes Jahr über 63 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Das ist etwa 1,5 Prozent der Wirtschaftsleistung.

Bas’ Vorschlag ist dabei nicht unmöglich, sondern könnte ganz einfach umgesetzt werden: Die Arbeitsministerin möchte erreichen, dass künftig
neu eingestellte Beschäftigte im öffentlichen Dienst nicht mehr verbeamtet
werden, sondern wie alle anderen in die GRV einzahlen.  

Für jene, die auf eine
sichere Pension gehofft haben, ist das ein Verlust. Für den Staat und die
Steuerzahlenden ist es jedoch ein wichtiger Schritt, um langfristig die Kosten zu
senken und das System gerechter zu machen. Die Reform könnte auch helfen, die große
Ungleichheit bei der Altersvorsorge abzumildern.

Auch kurzfristig würde eine solche
Reform zusätzliche Einnahmen für die gesetzliche Rente generieren, da nun
zusätzliche Personen einzahlen müssten, diese aber erst in Zukunft ihre
Ansprüche geltend machen können. Dieser sogenannte Einführungsgewinn bedeutet
eine finanzielle Entlastung, die bis weit über 2050 hinaus wirken und die
steigenden Finanzierungskosten des demografischen Wandels abfedern würde.

Österreich als Modell für Deutschland?

Ähnlich wie zum Beispiel in Österreich könnte Deutschland zudem sein Beamtenrecht reformieren und die Zahl der Beamten
reduzieren und ihre Leistungen an das allgemeine Pensionsrecht angleichen. Das
wäre auch ein Modell für Deutschland.

Ein weiterer Punkt, der in
der Debatte oft übersehen wird, spricht dafür: Die hohen Pensionsansprüche binden Beamte an den
Staat, oft ein Leben lang. Der Wechsel in die Privatwirtschaft wird
unattraktiv, weil mit der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis meist alle Pensionsansprüche
verloren gehen (ehemalige Beamte werden in der GRV in der Regel
nachversichert). Das macht das System starr und passt nicht so recht zu einer Arbeitswelt, die mehr
Flexibilität und Mobilität braucht. Wir brauchen daher mehr Durchlässigkeit zwischen
öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft – und keine Einbahnstraße in Richtung
Verbeamtung.

Auch viele Selbstständige sind
nicht gesetzlich rentenversichert. Dabei sind viele der fast fünf Millionen von
ihnen Solo-Selbstständige. Viele haben ein geringes Einkommen und daher ein hohes
Armutsrisiko im Alter. Wer als Solo-Selbstständiger im Alter Grundsicherung
erhält, bekommt faktisch staatliche Unterstützung – oft ohne vorher eingezahlt
zu haben. Eine Versicherungspflicht für Selbstständige ist somit gerecht und
angemessen.

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