Auch Asylanträge gehen zurück: Zahl der unerlaubten Einreisen um ein Drittel gesunken | ABC-Z

Auch Asylanträge gehen zurück
Zahl der unerlaubten Einreisen um ein Drittel gesunken
08.02.2025, 10:39 Uhr
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Im Wahlkampf klingt es nicht selten so, als gebe es einen seit Jahren unverändert hohen Ansturm von Migranten auf die deutschen Grenzen. Doch die Zahlen für 2024 sprechen eine andere Sprache.
Die Zahl der von der Bundespolizei festgestellten unerlaubten Einreisen ist laut Bundesregierung 2024 um mehr als ein Drittel gesunken. Sie ging von 127.549 (2023) auf 83.572 zurück, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linken hervorgeht.
Auch der Anteil der Menschen ohne Einreiseerlaubnis, die gegenüber der Bundespolizei die Absicht äußerten, in Deutschland Asyl beantragen zu wollen, war zuletzt deutlich geringer. Laut Bundesregierung registrierten die Beamten im vergangenen Jahr bei etwa 23 Prozent der unerlaubt Einreisenden an der Grenze ein Asylgesuch. Im Jahr zuvor lag der Anteil noch bei 44,7 Prozent.
Die unerlaubten Einreisen betrafen laut Daten der Regierung hauptsächlich Menschen aus Syrien, der Ukraine, Afghanistan und der Türkei. Demnach stammten 20,6 Prozent der Menschen, die im zweiten Halbjahr 2024 ohne eine entsprechende Erlaubnis nach Deutschland einreisen wollten, aus Syrien. Knapp jeder Fünfte war Staatsbürger der Ukraine.
Ukrainische Staatsangehörige müssen keinen Asylantrag stellen, um einzureisen und Schutz in Deutschland oder einem anderen EU-Staat zu erhalten. Darauf hatten sich die Staaten der Europäischen Union nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine verständigt.
Dies bedeute aber nicht, dass jeder Ukrainer und jede Ukrainerin automatisch einreisen dürfe, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort. Zur Begründung heißt es: „Ukrainische Staatsangehörige, die seit vielen Jahren im Ausland leben, sind dort durch die Kampfhandlungen in der Ukraine nicht gefährdet.“ Daher bestehe für sie kein Schutzbedarf. Eine Wohnsitzverlegung aus anderen Gründen ohne das erforderliche Visum für den längerfristigen Aufenthalt sei auf Basis der entsprechenden Verordnung nicht möglich.
„Die Migrationspolitik hat sich komplett von der Realität entfernt“, sagt die Linken-Abgeordnete Clara Bünger. In der Diskussion über die Forderung von Unionsfraktionschef Friedrich Merz nach umfassenden Zurückweisungen an den Landgrenzen gehe unter, dass die Bundespolizei schon jetzt viele Menschen zurückweise. „2024 waren davon mehr als 40.000 Menschen betroffen, wahrscheinlich auch viele Asylsuchende“, vermutet Bünger.
Vermutungen aus der Linken, vor dem Hintergrund politischer Erwartungen könnten Asylgesuche bei den Binnengrenzkontrollen von der Bundespolizei quasi übergangen werden, um direkt zurückweisen zu können, wies das Innenministerium zurück.
Seit dem 16. September gibt es stationäre Kontrollen an allen deutschen Landgrenzen. Eigentlich ist das im Schengenraum nicht vorgesehen und nur befristet zulässig. Zurückgewiesen werden unter anderem Menschen, die kein Asylgesuch stellen oder gegen die ein Einreiseverbot vorliegt.