Attentat in Solingen: Bundesanwaltschaft fordert Höchststrafe für mutmaßlichen Attentäter | ABC-Z

Die Bundesanwaltschaft hat im Prozess um den mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriff von Solingen für den Angeklagten die Höchststrafe gefordert. Die Anklage beantragte außerdem eine anschließende Sicherheitsverwahrung und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Die Bundesanwaltschaft forderte eine Verurteilung unter anderem wegen dreifachen Mordes, zehnfachen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und der Mitgliedschaft in der Terrororganisation “Islamischer Staat” (IS). Die Terrororganisation hatte den Messeranschlag für sich reklamiert.
Zwar habe der 27-Jährige die Taten gestanden, sich aber lange als Manipulationsopfer seines Telegram-Chatpartners dargestellt, sagte eine Vertreterin der Bundesanwaltschaft. “Erst kurz vor Ende der Beweisaufnahme hat er sein wahres Gesicht gezeigt: das des Dschihadisten und Islamisten.” Der Täter habe bei seiner Tat “mit Tötungsabsicht wahllos” auf die Besuchenden des Stadtfestes eingestochen, sagte die Bundesanwaltschaft. Der Angeklagte sei mit “erheblicher krimineller Energie” sowie “planvoll und konspirativ” vorgegangen.
Urteil könnte demnächst verkündet werden
Bereits Ende 2019 hatte sich Issa al H. der Bundesanwaltschaft zufolge radikalisiert. Er bezeichnete seinen Messerangriff als Rache für Israels Vorgehen in Gaza, ein anderes Mal als Vergeltung für Massaker an muslimischen Menschen in mehreren Ländern. Vor der Tat hatte der Angeklagte einen Treueschwur auf den IS-Kalifen geleistet und ein Bekennervideo aufgenommen.
Beim Festival der Vielfalt zum 650-jährigen Bestehen der Stadt Solingen am 23. August 2024 hatte der Angeklagte laut Anklage eine 56-jährige Frau und zwei Männer im Alter von 56 und 67 Jahren mit einem Messer getötet. Acht Menschen wurden durch Messerstiche verletzt, bei zwei weiteren wurde die Kleidung beschädigt.
Am kommenden Dienstag folgen die Plädoyers der Verteidigung, am 10. September könnte dann das Urteil verkündet werden. Nach dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen ist der Angeklagte voll schuldfähig.