Politik

Palantir: Dobrindt prüft Nutzung von umstrittener US-Sicherheitssoftware | ABC-Z

Das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) prüft den bundesweiten Einsatz der umstrittenen Analysesoftware des US-Unternehmens Palantir. Die mögliche Nutzung sei “Gegenstand der noch andauernden Prüfung”, sagte eine Ministeriumssprecherin dem Magazin stern.

SPD und Grüne kritisierten die Erwägungen Dobrindts. “Offenkundig sieht er sich als Lobbyist eines hochumstrittenen US-Unternehmens”, sagte der Grünenfraktionsvize Konstantin von Notz dem Magazin. Eine Kooperation mit einem Unternehmen wie Palantir verbiete sich gerade in Zeiten, in denen immer weniger Verlass auf die US-Regierung sei, sagte von Notz. 

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Schätzl bezeichnete Palantir als “Unternehmen mit tiefen Verbindungen zu US-Geheimdiensten und klaren geopolitischen Interessen”. Palantir sei “kein neutraler IT-Dienstleister”, sagte Schätzl.

Unterstützung bekam Dobrindt dagegen von Unionsfraktionschef Jens Spahn. Der hatte gegenüber dem stern bereits im Juni den Einsatz der Software befürwortet. Sie würde der Polizei “sehr helfen”, sagte er. Verbrecher würden auch alle digitalen Möglichkeiten nutzen, argumentierte Spahn. “Der Staat sollte da im Rahmen des Rechts hinterherkommen mit seinen Fähigkeiten”, sagte der Unionsfraktionschef.

Mächtige Software ruft Datenschützer auf den Plan

Palantir wurde 2003 in den USA gegründet – unter anderem von Techmilliardär Peter Thiel. Thiel ist bekannt für seine rechtskonservativen Positionen, seine Kritik an liberalen Demokratien und seine Nähe zu US-Präsident Donald Trump.

Die Programme von Palantir erlauben es beispielsweise Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden, große Datenmengen aus unterschiedlichen Quellen zu vereinheitlichen und auszuwerten. Statt händischer Suche in unterschiedlichen Datenbanken visualisiert die Software alles auf einmal, zum Beispiel, welche Fahrzeuge auf eine verdächtige Person registriert sind oder wen sie zuletzt angerufen hat.

Kritiker sorgen sich um die Einhaltung von Grundrechten. Nach deutschem Recht darf der Staat Daten nicht beliebig sammeln. Und Daten, die er einmal gesammelt hat, darf er nicht beliebig auswerten. Hinzu kommt: In Ermittlungsbehörden darf auch nicht jeder und jede auf alle sensiblen Daten zugreifen. Theoretisch kann eine Analyseplattform diesen Standards und Vorgaben gerecht werden. Es ist jedoch unklar, ob Palantir dazu gehört.

Einige Bundesländer verwenden bereits Palantirs Programme. In zwei Fällen hat das Verfassungsgericht die Gesetze zum Einsatz aber als verfassungswidrig eingestuft.

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