Schwarz-Rot oder … ? Der ntv-Koalitionsrechner zur Bundestagswahl | ABC-Z

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Wer mit wem im Bundestag?
Das sagt der ntv-Koalitionsrechner
24.02.2025, 04:48 Uhr
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Die Union aus CDU und CSU hat die Bundestagswahl klar gewonnen, für eine eigenständige Mehrheit reicht das Wahlergebnis jedoch nicht aus. Wie und mit wem könnte Wahlgewinner Friedrich Merz eine tragfähige Regierungskoalition schmieden? Nach einer langen Wahlnacht steht fest: Im Bundestag werden künftig neben der Union nur vier weitere Fraktionen sitzen. Die FDP scheitert laut vorläufigem Auszählungsergebnis an der Fünf-Prozent-Hürde. Das BSW bleibt ebenfalls knapp unter der entscheidenden Schwelle.
Welche Koalitionsoptionen ergeben sich aus den neuen Mehrheitsverhältnissen? Der Koalitionsrechner bei ntv.de zeigt alle rechnerisch möglichen Regierungsbündnisse auf Grundlage der amtlichen Daten:
Hinweis: Die Daten zum Koalitionsrechner wurden am Wahlabend laufend aktualisiert. In der Standardeinstellung zeigt der Rechner die Ausgangslage mit den bisherigen Regierungsparteien.
Ein Aufstieg des „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) oder ein Wiedereinzug der FDP hätte große Auswirkungen auf die Sitzverteilung und auch auf die möglichen Koalitionsoptionen gehabt. In einem Bundestag mit sechs oder gar sieben Fraktionen wäre ein Zweierbündnis aus Union und SPD womöglich kaum möglich gewesen.
Die Auszählung der Stimmen entwickelte sich deshalb in der Wahlnacht nicht nur für das „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) zur Zitterpartie. Hätten es das BSW in den Bundestag geschafft, wäre die Sitzvereilung anders ausgefallen. Für Schwarz-Rot wäre dann keine eigenständige Mehrheit ohne dritten Koalitionspartner möglich gewesen. Die Union hätte unter diesen Umständen dann wohl auch mit den Grünen sprechen müssen. Gespräche mit der AfD hat Unionskandidat Merz zuvor mehrfach ausdrücklich ausgeschlossen.
Neues Wahlrecht, fixe Zahl an Sitzen
Das neue, von der Ampel-Koalition beschlossene Wahlrecht deckelt die Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze zudem auf 630. Die entscheidende Schwelle zur Kanzlermehrheit liegt damit fest bei 316 Sitzen. Bei der zurückliegenden Bundestagswahl 2021 waren noch 736 Abgeordnete in den Bundestag eingezogen.
Mit dem neuen Wahlrecht fallen insbesondere Überhang- und Ausgleichsmandate weg. Die Sitzverteilung orientiert sich zwar in erster Linie weiterhin am Anteil der erzielten Zweitstimmen. Direktmandate, die über die Zweitstimmendeckung hinausgehen, finden bei der Sitzverteilung jedoch künftig keine Berücksichtigung mehr.
Das heißt: Auch prominente Kandidaten können trotz ihres Erfolgs im Wahlkreis leer ausgehen, wenn ihre Partei in dem jeweiligen Bundesland zu wenige Zweitstimmen erhält. Prognosen zufolge dürfte das bei der anstehenden Bundestagswahl bis zu 19 Wahlkreise in Deutschland treffen.
Die Grundmandatsklausel bleibt erhalten: Kleinere Parteien, die mindestens drei Direktmandate gewinnen, bekommen Sitze nach ihrem Zweitstimmenergebnis zugeteilt, auch wenn sie bundesweit unter der Fünf-Prozent-Hürde liegen.
Ein entscheidender Faktor für den Wahlausgang dürfte vor allem sein, wie viele Menschen tatsächlich von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Die Wahlbeteiligung lag bei der Bundestagswahl 2021 bei 76,6 Prozent. Das heißt im Umkehrschluss, dass fast ein Viertel der Wahlberechtigten auf eine Teilnahme verzichtete. Das ungenutzte Einflusspotenzial ist enorm.