Politik

Rumänisches Verfassungsgericht bestätigt Ausschluss Georgescus von Präsidentenwahl – Politik | ABC-Z

Rumäniens Verfassungsgericht hat entschieden, dass der prorussische und rechtsextreme Politiker Calin Georgescu nicht für das Amt des Staatspräsidenten kandidieren darf. Das Gericht wies den Berufungsantrag Georgescus gegen die Entscheidung des Wahlbüros zurück, das die Kandidatur des Extremisten Tage zuvor nicht zugelassen hatte. Dies erklärte der Vorsitzende des rumänischen Verfassungsgerichts, Marian Enache, im Fernsehen. Eine Begründung will das Gericht nachreichen.

Nach der Abweisung durch das Wahlbüro hatte es am Montag in Bukarest gewaltsame Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Polizei gegeben. Zuvor hatten Hunderte Anhänger des unter Strafverfolgung stehenden Georgescu am Abend vor dem Wahlbüro gegen seinen Ausschluss demonstriert. Gegen ihn wird in sechs Fällen strafrechtlich ermittelt, unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer faschistischen Organisation und der Angabe falscher Informationen über die Wahlkampffinanzierung.

Georgescu hatte die erste Runde der Präsidentenwahl in Rumänien am 24. November des Vorjahres überraschend für sich entschieden. Im Dezember befand das rumänische Verfassungsgericht die Präsidentschaftswahl für ungültig. Demnach hatte sich die Regierung in Moskau in den Wahlkampf eingemischt, um Georgescu zu unterstützen.

Kurz vor der Stichwahl annullierte das Verfassungsgericht die erste Runde. Die Wahl wird am 4. Mai wiederholt.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"