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Entscheidung über Verlegung der Bundesstraße 2 – Fürstenfeldbruck | ABC-Z

Nach jahrelangen Debatten könnte noch dieses Jahr entschieden werden, wie es mit der Bundesstraße 2 weitergeht. Im Fachausschuss des Stadtrats haben am Mittwoch Vertreter der zuständigen Baubehörde ihre Einschätzung abgegeben zu der von der Stadt gewünschten Verlegung. In Verbindung mit der Sanierung der Amperbrücke würde dies den Weg ebnen, Lastwagen weiterhin aus dem Stadtzentrum herauszuhalten. Mehr als 50 Zuschauer, darunter vor allem Anlieger der potenziellen Alternativroute, interessierten sich für die Ausführungen. Spätestens im Herbst dürfte abgestimmt werden. Zuvor soll es eine Bürgerbeteiligung geben.

Stadtbaurat Johannes Dachsel skizzierte noch einmal die beiden möglichen Varianten: Entweder Münchner Straße, Hauptstraße und Augsburger Straße bleiben Bundesstraße. Dann würde diese Route in der Zuständigkeit des Fernstraßen-Bundesamts bleiben. Folge wäre, dass die marode Amperbrücke durch einen leistungsfähigen Neubau ersetzt wird – frühester denkbarer Baubeginn 2028. Für die Dauer der Arbeiten müsste der Amperübergang ein bis zwei Jahre gesperrt werden. Die Beschränkung auf 16-Tonner würde in der Folge wegfallen und 40-Tonner könnten dann wohl ungehindert die Innenstadt passieren.

Oder die Bundesstraße wird formal auf die Umleitung verlegt, die für den Schwerverkehr bereits gilt: Über Oskar-von-Miller-, Fürstenfelder und Äußere Schöngeisinger Straße auf die Bundesstraße 471, weiter bis zur Abfahrt auf Höhe des Hagebaumarkts mit Anschluss an den weiteren Verlauf der B 2 Richtung Mammendorf. Durch den rein formalen Akt würden dort nach Einschätzung der Experten nicht spürbar mehr Autos fahren als heute.

Denn die Stadt würde die unter Denkmalschutz stehende Brücke so sanieren, dass die Tonnagebeschränkung aufrechterhalten werden kann. Autofahrer müssten also nicht den Umweg über die B 471 nehmen. Ändern würde sich dies allerdings, falls die Stadt die dann zur Ortsstraße herabgestufte Verbindung durchs Zentrum verkehrsberuhigt. Eine wirklich nachhaltige Entlastung würde ohnehin nur ein dritter Amperübergang bringen. Der ließe sich nur mit Bundesmitteln finanzieren und ist für die Stadt deshalb eine sehr langfristige Option mit Blick auf die Dreißiger- oder Vierzigerjahre.

Eine Ampel für den Unfallschwerpunkt an der B 471

Christian Mattmann vom staatlichen Bauamt Freising machte klar, dass das letztlich zuständige Fernstraßen-Bundesamt der Stadt freie Hand lässt. Allerdings muss die marode Amperbrücke schnell entweder repariert oder ersetzt werden. 2019 wurde das Bauwerk bereits als „lebenserhaltende Maßnahme“ für etwa 200 000 Euro notdürftig instandgesetzt. Mittlerweile wird es im Jahresrhythmus statisch überprüft. Bund und Stadt würden ihre jeweiligen Ansprüche wegen baulicher Mängel auf den Abschnitten, die sie übernehmen, miteinander verrechnen. Für die Brücke zahlt der Bund allerdings maximal den Betrag, der für einen Neubau fällig wäre: wohl gut drei Millionen Euro. Sollten Sanierung und Unterhalt teurer sein, muss die Stadt das Geld drauflegen.

Wird die Äußere Schöngeisinger Straße zur Bundesstraße, hätte dies einen willkommenen Nebeneffekt: Es würde dem Freisinger Bauamt die Planung aus einer Hand ermöglichen, um den Unfallschwerpunkt an der Einmündung in die Bundesstraße 471 zu entschärfen. Mattmann zufolge wird die Installation einer Ampelanlage geprüft.

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