„Zu verschenken“-Kisten am Straßenrand: Sperrmüll oder ist das erlaubt? – Stil | ABC-Z

Die Schränke sind voll, die Schubladen auch. So viel Zeug. Also ausmisten. Doch wohin mit dem ausrangierten Geschirr, den gelesenen Büchern, dem Spielzeug, aus dem die Kinder herausgewachsen sind, dem Mixer, den nie jemand benutzt hat? Per Kleinanzeige verkaufen? Ganz schön zeitaufwendig. Wegwerfen? Eigentlich zu schade. Also kommt der Krempel in einen Pappkarton, „Zu verschenken“ draufschreiben, an die Straße stellen, fertig. Das gute Gefühl, großzügig gehandelt zu haben, gibt’s gratis dazu.
Streng genommen ist das allerdings nur in ganz wenigen Fällen zulässig, nämlich wenn der Karton auf eigenem Grund und Boden steht, zum Beispiel im Vorgarten des Einfamilienhauses. Ausrangiertes auf dem Gehweg abzustellen, wäre dagegen nichts anderes als illegale Müllentsorgung. Und noch dazu eine unzulässige Sondernutzung des öffentlichen Raums. Beides kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
In der Praxis gingen die kommunalen Entsorgungsunternehmen mit den Kartons aber in aller Regel sehr pragmatisch um, sagt ein Sprecher des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU): „Es ist ganz in unserem Sinne, wenn Dinge, die man selbst nicht mehr nutzt, einem zweiten Leben zugeführt werden.“
Was logischerweise bedeutet, dass die Dinge noch funktionsfähig genug sein müssen für ein zweites Leben. In die Kartons gehören deshalb nur Gegenstände mit guten Chancen auf weitere Verwendung. Und nicht der kaputte Föhn oder die Tassen ohne Henkel. „Das ‚Zu verschenken‘-Schild darf nicht das Feigenblatt sein, um sich Entsorgungskosten oder den Weg zum Wertstoffhof zu ersparen“, sagt der Sprecher.
:Darf man eine Markise anbringen?
Wenn es heiß ist, wünschen sich viele einen Sonnenschutz auf dem Balkon. Doch darf man den einfach so anbringen? Was man unbedingt vorher beachten sollte.
Auch ausrangiertes Mobiliar am Wegesrand sieht er kritisch, vor allem, wenn es so groß und sperrig ist, dass man es nicht mal eben mitnehmen kann. Und möglicherweise noch dazu den Gehsteig für Menschen mit Kinderwagen oder für Rollstuhlfahrer blockiert.
Und, tja, nicht jedes Geschenk gefällt, dieser Tatsache muss man sich auch bei den Verschenke-Kisten stellen: „Wenn die Dinge von niemandem mitgenommen werden, muss man sie wieder an sich nehmen“, betont der VKU-Sprecher. Auch während der Nacht oder bei Regen gehören die Kisten zurück ins Haus. Denn sonst drängt sich doch wieder der Verdacht auf, dass es weniger ums Verschenken und mehr ums Loswerden geht.
Bei manchen Dingen sind ohnehin andere Optionen der Wiederverwertung erfolgversprechender: Gut erhaltene Kleidungsstücke und Hausrat können an Sozialkaufhäuser gespendet werden, für Bücher gibt es vielerorts öffentliche Bücherschränke. Und in manchen Städten haben sich sogenannte Giveboxen etabliert: In Schränken oder Holzhäuschen, die für jedermann zugänglich sind, können Geschirr, Kleidung oder Spielsachen abgelegt und mitgenommen werden.
Vielleicht lässt sich auch innerhalb der Hausgemeinschaft eine Tauschbörse organisieren. Oder ein Hofflohmarkt. Das ist dann auch eine gute Gelegenheit, um die Nachbarn kennenzulernen. Und zu erfahren, über welche Geschenke sie sich wirklich freuen würden.
