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Zorneding: Widerstand gegen Fahrradstreifen und Parkverbot – Ebersberg | ABC-Z

In Zorneding regt sich massiver Widerstand gegen einen Beschluss des Gemeinderats: Auf der Ortsdurchfahrt, also der Münchner Straße und Wasserburger Landstraße, soll es künftig beidseitig einen zwei Meter breiten Fahrradstreifen geben, was mit einem absoluten Halte- und Parkverbot einherginge. Eine neu gegründete Bürgerinitiative will das verhindern und hat deshalb bereits ein Bürgerbegehren gestartet.

„Wir sind nicht gegen sichere Radwege. Wir sind gegen Lösungen, die neue Gefahren schaffen und das Leben der Anwohner drastisch erschweren“, erklärt Initiator Stefan Winsel. Neben einem fehlenden Bürgerdialog kritisiert die Initiative „eine mangelnde Abwägung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme“. Durch die Fahrradstreifen gebe es an der Straße keine Haltemöglichkeiten mehr zum Be- und Entladen, für gehbehinderte Menschen, Familien mit Kleinkindern, Pflegedienste, Krankentransporte oder Lieferdienste. Befürchtet wird auch, dass der Wegfall der Stellplätze einen „Parknotstand“ in den Nebenstraßen auslöst. Zudem könne die Maßnahme dazu führen, dass auf der Ortsdurchfahrt schneller gefahren werde.

Ziemlich eindeutiger Beschluss: Im Gemeinderat gab es nur eine Gegenstimme

Das Thema sei immer wieder öffentlich diskutiert worden, etwa auch in Bürgerworkshops, sagt Bürgermeister Piet Mayr (CSU), insofern könne er den Vorwurf des mangelnden Dialogs nicht nachvollziehen. Und auch eine ausführliche Abwägung habe durchaus stattgefunden: „Im Gemeinderat wurde lange über die Maßnahme diskutiert.“ Letztendlich aber sei die Entscheidung ziemlich eindeutig ausgefallen: Es habe nur eine Gegenstimme gegeben, nämlich von Ramona Baumgartner (parteilos). „Der Tenor war, dass es entlang dieser Straße genug Stellplätze auf den Grundstücken und in Tiefgaragen gibt“, erklärt Mayr. „Man müsste sich halt nur angewöhnen, diese mehr zu nutzen.“

Da der Beschluss rechtsgültig sei, so der Bürgermeister weiter, könne er diesen nicht einfach so wieder kippen. „Die Verwaltung ist angehalten, diese Maßnahme zu vollziehen.“ Eine Rücknahme könnte also nur über einen Bürgerentscheid zustande kommen. „Wir werden jetzt auf jeden Fall ins Gespräch gehen. Mal sehen, wie es weitergeht.“

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