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Zehn Jahre nach Taten in Starnberg: Mutmaßlicher Einbrecher legt Geständnis ab – Starnberg | ABC-Z

Vielleicht hat David J. gar nicht mehr damit gerechnet, dass er nochmals von seiner Vergangenheit eingeholt werden könnte. In seiner Heimat Serbien verwendete er nicht weniger als neun Aliasnamen. Doch im Sommer vergangenen Jahres wurde er von Fahndern der Polizei in Frankreich aufgespürt, wo er mit seiner Familie Urlaub machte. David J. wurde vorläufig festgenommen. Er kam in Auslieferungshaft und wurde nach München überführt, wo er seither in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim in Untersuchungshaft einsitzt. Denn vor fast zehn Jahren soll der heute 44-Jährige vor allem in Starnberg, der Gemeinde Berg sowie in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen und Weilheim-Schongau in nicht weniger als 25 Wohnhäuser eingebrochen sein und Beute in einer Höhe von fast 600 000 Euro gemacht haben.

Seit dieser Woche muss sich David J. vor der zweiten Strafkammer am Landgericht München verantworten. Die Anklage legt ihm außer 25 Wohnungseinbruchdiebstählen noch weitere sieben Diebstahlversuche zur Last. Den Ermittlungen zufolge ereigneten sich die Taten in der Zeit zwischen Anfang Oktober und Mitte Dezember 2016. Mitunter soll J. an einem Tag bis zu drei Einbrüche begangen haben.

In nur einer Nacht soll der Angeklagte Beute im Wert von mehr als 200 000 Euro gemacht haben

Abgesehen hatte er es laut Anklage auf Münzsammlungen, teuren Schmuck und Bargeld. Oft sollen es frei stehende Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften gewesen sein, die David J. als lohnende Objekte ausgewählt habe und in die er dann in den meisten Fällen über eine Terrassentür eingedrungen sein soll. Bei einem Einbruch in der Nacht des 21. Oktober 2016 in ein Anwesen in Starnberg soll der 44-Jährige Bargeld und Schmuck im Wert von knapp über 174 000 Euro erbeutet haben. Nur kurz nach diesem mutmaßlichen Coup soll J. in derselben Nacht in Seeshaupt einen weiteren Einbruch verübt haben, bei dem er nochmals Schmuck und Bargeld im Wert von 50 000 Euro erbeutet habe.

Zum Prozessauftakt machte David J. keinerlei Angaben zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Stattdessen kam es auf Initiative seiner beiden Verteidiger zu einem Rechtsgespräch, in dem diese zusammen mit den Richtern der Strafkammer sowie der Vertreterin der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit einer Verständigung ausloteten. Nach fast eineinhalbstündiger Beratung gab der Vorsitzende Richter bekannt, dass die Kammer dem Angeklagten für den Fall eines Geständnisses eine Haftstrafe zwischen fünf Jahren plus acht Monaten und maximal sieben Jahren plus sechs Monaten zusichere. Dem Vorschlag stimmten sowohl die Vertreterin der Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung zu.

Weiterhin stellte die Kammer David J. in Aussicht, einen Teil der Anklage einzustellen. Allerdings werde das Gericht bei einer Verurteilung die Einziehung von Wertersatz anordnen, betonte eine Richterin der Kammer. Das heißt, dass der 44-Jährige einen Geldbetrag zahlen muss, der dem Wert seiner Beute entspricht.

J.s Verteidiger, Rechtsanwalt Patrick Ottmann, gab an, sein Mandant sei nicht an allen Tatorten gewesen, die in der Anklage aufgelistet seien. Dies hätten DNA-Gutachten ergeben. David J. selbst sagte nur, er könne sich nicht mehr an alle Einbrüche erinnern. Er gehe davon aus, dass es weniger als 25 waren. Die Wertgegenstände, die sein Mandant erbeutet habe, habe er später in seiner Heimat Serbien „en bloc“ an einen Interessenten für nicht mehr als 30 000 bis 40 000 Euro verkauft, sagte Rechtsanwalt Ottmann. Ein Urteil in dem Prozess wird für Ende Februar erwartet.

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