“ZDF Magazin Royal”: Gericht untersagt ZDF Äußerungen über früheren BSI-Chef Schönbohm | ABC-Z

Das Landgericht München I hat dem ZDF mehrere Äußerungen über den ehemaligen Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, untersagt. Damit sind nun die Verbreitung und Behauptung von vier konkreten Äußerungen aus einer Sendung des ZDF Magazin Royal verboten. Die Forderung nach einer Geldentschädigung wies das Gericht allerdings zurück.
Schönbohm hat, nachdem er Thema in der Satire-Sendung von Jan Böhmermann gewesen war, eine finanzielle Entschädigung von 100.000 Euro und eine Unterlassungsverpflichtung gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Insbesondere zwei im Rahmen der Sendung getätigte Äußerungen könnten “so verstanden werden, dass der Kläger bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gehabt habe”, begründete das Gericht seine Entscheidung. Dies stelle “eine unwahre Tatsachenbehauptung dar, die den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht” verletze. Auch eine satirische Äußerung müsse sich an den Maßstäben der Meinungsfreiheit messen lassen, wenn es um den Tatsachenkern der Aussage gehe.
Faeser setzte Schönbohm nach Sendung ab
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat Schönbohm im November 2022 als BSI-Präsidenten abgesetzt, nachdem Böhmermann ihm in seiner Sendung zu große Nähe zu einem Verein mit angeblichen Kontakten zu russischen Geheimdiensten vorgeworfen hatte. Schönbohm setzte sich zur Wehr und ist inzwischen Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung.
Schönbohm forderte in einer Stellungnahme personelle Konsequenzen beim ZDF. “Mit völlig haltlosen Vorwürfen hat Jan Böhmermann meine Integrität zerstört, ebenso irreparabel meine Karriere”, sagte er und sprach von einer “medialen Hinrichtung”. Das ZDF äußerte sich zunächst nicht zu dem Urteil, kündigte aber eine Stellungnahme an.