Verkehr

Z30 und linker Angebotsradweg mit Furten? | ABC-Z

Hallo zusammen,

eventuell wieder ein “interessanter” Fall aus meiner Hood – die Landshuter haben es ja nicht so mit Straßenverkehr… Wir hatten die Ecke hier schon mal, aber es gibt Neues.

Es geht um diese Straße und die Vorfahrtsregeln darin. Wer genau hinkuckt, erkennt links ein Vz 241 in der 30er Zone. Ja…… haben sie kürzlich wieder entfernt und durch Vz 239 plus separat stehendem 1022-10 ersetzt. In Gegenrichtung steht weiterhin ein Vz 241.
Nehmen wir mal an, es gäbe das Vz 241 nicht. Es darf in Z30 ja keine benutzungspflichtigen Radwege geben. Aber ist denn ein links mittels 1022-10 ausgewiesener Angebotsradweg in der Z30 zulässig?

Für mich ergibt sich spätestens an diesem RvL-Knotenpunkt, der auch zuvor für Z30-Spätchecker mit einem Vz 102 angekündigt ist, eine unklare Situation. Muss denn auch der links fahrende Pedalist einem Verkehrsteilnehmer, der von rechts kommt, dann Vorfahrt gewähren?
Übrigens die einzige RvL in der ganzen Straße, alles andere sind VBs. Unmittelbar vor der Schule hat die Stadt zwischenzeitlich einen Anfall von Straßenmaleritis bekommen, plus Vz 241 natürlich. So viel Farbe wie hier mitten in einer Z30 gibts sonst in der ganzen Stadt nicht…

Ich weiß jetzt nicht, was ich von dem Konstrukt halten soll. Meinungen?

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