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Yoko Ono erhält John Lennons Schweizer Uhr zurück | ABC-Z

Yoko Ono erhält eine verschollen geglaubte Uhr zurück, die sie ihrem Ehemann John Lennon zwei Monate vor dessen Ermordung im Jahr 1980 geschenkt hatte. Die mechanische Armbanduhr aus der Schweizer Luxusmanufaktur Patek Philippe war schon damals viel wert. Yoko Ono erstand das edle Stück bei Tiffany & Co. in New York zum Preis von rund 25.000 Dollar. Heute würden betuchte Sammler dafür wohl bis zu 40 Millionen Dollar auf den Tisch blättern, schätzen Fachleute. Doch den schon vorgezeichneten Weg in ein Genfer Auktionshaus wird der Chronometer nicht gehen. Das ist jetzt durch ein Urteil des Schweizer Bundes­gerichts in letzter Instanz und damit endgültig geklärt.

Die „Patek Philippe 2499 Chronograph“ mit Mondphasenanzeige ist nicht nur deshalb eine besondere Uhr, weil von diesem Typ nur 349 Stück produziert wurden. Was sie vor allem wertvoll macht, ist die Geschichte hinter der Uhr. Yoko Ono erwarb das Stück in einer Phase, als sich das Paar auseinandergelebt hatte. Doch ihr war offen­bar an einem Neuanfang gelegen. Denn auf der Rückseite jener Uhr, die sie Lennon am 9. Oktober 1980 zum 40. Geburtstag schenkte, ließ die Japanerin Folgendes eingravieren: „(Just like) Starting Over Love Yoko 10-9-1980 N.Y.C“.

Die Uhr verschwand unbemerkt

Am 8. Dezember 1980 wurde John Lennon in New York auf offener Straße erschossen. Danach wurde die Uhr ins Erbschaftsinventar aufgenommen und in einem Zimmer seiner Wohnung weg­geschlossen. Dort wäre sie wohl auch geblieben, wenn sich Yoko Ono nicht mit ihrem langjährigen Chauffeur, Bodyguard, Butler und Liebhaber Koral Karsan zerstritten hätte. Als dieser 2006 nach einem Rechtsstreit die USA verlassen musste, nahm er einige Dinge aus Lennons Besitz mit, darunter auch die Patek Philippe. Doch das blieb lange unbemerkt.

Über Umwege landete die Uhr bei einem deutschen Auktionshaus. Dort schnappte sich ein Sammler das gute Stück und reichte es 2014 bei einem Auktionshaus in Genf zur Schätzung ein. Davon wiederum erfuhr Yoko Ono, der bis dahin gar nicht klar war, dass sich die Uhr nicht mehr in ihrem Besitz befunden hatte. Daraus entspann sich ein Rechtsstreit, denn der Käufer wollte die Uhr nicht zurück­geben. Er war der Ansicht, dass er sie rechtmäßig erworben habe, da sie schließlich nicht als gestohlen gemeldet war.

Der Sammler erhob Klage auf Feststellung seiner Eigentümerschaft, hatte aber in erster Instanz vor einem Genfer Gericht keinen Erfolg. Gegen das Urteil legte er Beschwerde beim Bundesgericht ein, die nun zurückgewiesen wurde. Es sei unbestritten, so die Richter, dass das Eigentum an der Uhr nach dem Tod von John Lennon durch Erbschaft an Yoko Ono übergegangen sei. Nichts spreche dafür, dass Yoko Ono ihrem Chaffeur dieses einzigartige Stück hätte schenken wollen. Da es sich um eine gestohlene Sache handelt, konnte der Sammler nicht unmittelbar zum Eigen­tümer werden.

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