Karl Lauterbach: Elektronische Patientenakte startet bundesweit am 29. April | ABC-Z

Die elektronische Patientenakte (ePA) startet bundesweit am 29. April. Die Begrenzung auf die bisherigen Modellregionen werde aufgehoben, schrieb der geschäftsführende Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in einem Brief an die Gematik, den Plattformanbieter für die digitale Gesundheitsverwaltung in Deutschland. Das System soll die Arbeit von Ärztinnen, Ärzten und Krankenkassen transparenter machen, insbesondere soll es in Zeiten steigender Versicherungsbeiträge kostenträchtige Doppeldiagnostik und -behandlungen verhindern.
Dafür sollen die Ärztinnen und Ärzte vor der Behandlung von Patienten künftig die Diagnostik- und Therapieberichte einsehen können, die andere Mediziner für dieselben Patienten in das digitale System der ePA hochgeladen haben. So können sie die Ergebnisse früherer Untersuchungen nutzen, um die richtige Therapie festzulegen und müssen nicht selbst noch einmal diagnostizieren. Spätestens ab Oktober ist das Einspeisen der Daten für Mediziner verpflichtend. Wer dies versäumt, dem drohen ab Januar Strafen.
Die Versicherten selbst können die Behandlungsdaten ebenfalls einsehen, sobald die Mediziner ihre Berichte in das System hochgeladen haben. Auch die Abrechnungsberichte ihrer Krankenkassen können Versicherte einsehen.
Am einfachsten zu nutzen ist die ePA am Smartphone. Die Versicherungen bieten dafür Apps an. Der Zugang ist durch eine Reihe von Sperren gesichert, damit nicht Dritte unberechtigt Zugriff bekommen. Neben Benutzernamen und Passwort gehört dazu auch ein persönlicher Sicherheitsschlüssel, den die Nutzenden geschützt vor fremdem Zugriff aufbewahren sollen. Dieser Schlüssel sichert den Zugriff auf die ePA auch dann weiter, wenn die Nutzenden etwa auf ein neues Smartphone umsteigen.
Ärztinnen und Ärzte haben nach einer Behandlung 90 Tage lang die Möglichkeit, auf die Inhalte der Akte des jeweiligen Patienten zuzugreifen, Apotheken nur drei Tage. Die Patienten können diesen Zeitraum nachträglich in der App verkürzen. Überdies können sie – außerhalb der Behandlung – für jede Praxis oder Klinik individuell festlegen, worauf wer wie lange Zugriff haben soll.
Patienten können Aufnahme von Diagnosen in die Akte verhindern
Patientinnen oder Patienten können zudem während des Arztbesuches verlangen, dass eine bestimmte Diagnostik oder Therapien nicht in der Akte hinterlegt werden sollen – etwa bei psychiatrischen Behandlungen, die man vor dem Zugriff anderer Mediziner, etwa des Betriebsarztes, schützen will.
Ein Problem sind die Befunde und Therapieberichte aus der Vergangenheit, die in den Arztpraxen und Kliniken oft nur in gescannter Form als PDF-Dateien vorliegen. Sie sollen nach und nach aufgearbeitet und in die ePA aufgenommen werden. Große Hoffnungen setzt die Gesundheitsbranche hier in KI-basierte Technik, mithilfe derer die Berichte analysiert und in eine nach Stichworten durchsuchbare Textform gebracht werden sollen.
Die Patientenakte einzuführen, war seit Jahren geplant und vorbereitet worden. Versicherte konnten schon seit 2021 ihre ePA einrichten, zunächst aber nur auf die Dokumentationen ihrer Arztbesuche durch die Krankenkassen zugreifen. Doch kaum jemand nutzte dies. Im Februar 2024 wurde die ePA dann per Gesetz obligatorisch. Das heißt, sie wird für alle Versicherten eingerichtet, die nicht bei ihrer Krankenkasse widersprechen. Seit Januar 2025 war die ePA in drei Modellregionen Deutschlands auch für das Einspeisen durch Praxen und Kliniken freigeschaltet. Nutzende mussten dafür ein umfassendes App-Update ausführen. Von Mai an soll die ePA nun bundesweit in vollem Umfang nutzbar sein.
Antworten auf viele Fragen zur ePA gibt das Gesundheitsministerium auf dieser Website.