Windkraft-Ausbau: Branche sorgt sich um neue Regeln | ABC-Z
Bei den erwogenen Änderungen geht es um Neuerungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz und Baugesetzbuch. Ein Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium zur Änderung der beiden Gesetze sieht unter anderem vor, dass Erleichterungen bei der Planung von Windanlagen unter bestimmten Voraussetzungen wegfallen sollen. Das gilt etwa bei der sogenannten Schutzgüterabwägung. Dabei wägen die Behörden bei der Genehmigung verschiedene Interessen gegeneinander ab, etwa die der Energieversorgung gegen den Denkmal- oder Naturschutz. Da die Bundesregierung für die Windenergie ein „überragendes öffentliche Interesse“ gesetzlich festgelegt hat, werden Windanlagen bei dieser Prüfung bevorzugt behandelt.
Durch die erwogenen Neuerungen könnte dieses überragende öffentlichen Interesse eingeschränkt werden, fürchtet die Windkraftbranche. „Der zirkulierende Entwurf stellt zentrale Anliegen der Flächenplanung und des Vorrangs der Windenergie infrage“, sagte Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverbands Windenergie. „Solch weitgehende Änderungen verursachen für die zuständigen Behörden erhebliche Probleme.“ Eine nicht mehr ausreichend legitimierte Bundesregierung sollte von so umfassenden Eingriffen absehen, forderte sie. „Es braucht jetzt Transparenz und die Einbeziehung der Branche und der Verbände.“
Der Ausbau der Windenergie ist von früheren Bundesregierungen vernachlässigt worden. Die Ampelregierung hat den Ausbau massiv vorangetrieben, unter anderem mit der Entschlackung von Genehmigungsverfahren. Bis zum Jahr 2030 sollen 80 Prozent des Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Anlagen kommen. Die Windenergie spielt dabei eine zentrale Rolle. Bereits heute ist sie mit einem Anteil von 34 Prozent der größte Stromerzeuger.
Vorgaben für Länder
Ein großes Problem beim Bau von Windrädern sind fehlende Flächen. Deshalb hat Bundeswirtschaftsminister Habeck die Bundesländer gesetzlich verpflichtet, Platz für die Errichtung von Windrädern auszuweisen. Bis 2032 sollen dafür 2 Prozent der Fläche bereitstehen, bis 2027, 1,4 Prozent.
Damit der Ausbau der Windanlagen nicht blockiert wird, können bis zur Fertigstellung dieser Pläne auch in anderen Gebieten Genehmigungsanträge für die Errichtung eines Windrads gestellt werden. Dafür können alte Planungen verwendet werden. Die gibt es aber nicht überall. In Nordrhein-Westfalen, wo die Windkraft nach dem Antritt der schwarz-grünen Landesregierung im Jahr 2022 sehr stark ausgebaut wird, existieren solche Pläne nicht. Die Vorgängerregierungen haben sich nicht für Windkraft interessiert.
Nachdem das Oberverwaltungsgericht NRW Pläne der Landesregierung zur Ausweisung von Windkraftflächen gekippt hat, hat sich die an die Bundesregierung gewandt, berichtet der Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums der taz. Denn als Folge des Urteils sieht die Landesregierung ohne gesetzliche Änderungen die Gefahr, dass bis zur Fertigstellung der Ausweisungspläne für die Windkraft überall Anlagen gebaut werden können. Das wird wegen der möglichen Landschaftszerklüftung aber nicht als sinnvoll angesehen. „Richtig ist, dass sich der Ausbau der Windenergie schwerpunktmäßig innerhalb von geplanten Gebieten abspielen soll“, sagt der Sprecher.
Mit der Änderung des Wind- und Baugesetzes kommt die Bundesregierung der Bitte NRWs nach. „Noch ist nichts entschieden“, so der Sprecher.