Wieso kanzelt Das Erste-Chef Hager Bundestagspräsidentin Klöckner ab? | ABC-Z

Ein Vertrauensanker für Millionen von Menschen“ ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach Auffassung des ARD-Vorsitzenden Florian Hager, wie er im Interview in der F.A.Z. kundtat. Das ist unbestreitbar richtig, lässt aber offen, warum er es für ein paar Millionen (zu viel) inzwischen nicht mehr ist. Stattdessen reagiert Hager herablassend auf die Kritik von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner an den Öffentlich-Rechtlichen.
Wer „raunt“?
So belehrt er sie zur von ihr angemahnten Neutralität, das Wort komme „zum Beispiel in unserem Auftrag gar nicht vor. Dort stehen die Worte Objektivität und Überparteilichkeit“. Das müsste, Klöckner als ehemaliges Rundfunkratsmitglied „eigentlich wissen“. Nun sollte ein Intendant vielleicht wissen, dass die Worte „neutral“ und „überparteilich“ im konkreten Kontext ziemlich gleichbedeutend sind. Stattdessen hält er der Bundestagspräsidentin vor, „raunend“ zu fordern, „man müsse sich Fragen stellen“, das helfe nicht weiter. Was an Klöckners Forderung „raunend“ sein soll, bleibt im Dunkel, gemeint ist wohl vage oder pauschal.
Doch wie steht es mit „dem“ Auftrag (wie Hager „raunend“ pauschalisiert)? Dieser Auftrag ist in zahlreichen Varianten formuliert worden: in Rundfunkgesetzen und Staatsverträgen der Länder, in den Satzungen und Richtlinien der Anstalten und in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an die Regierungen und Gesetzgeber gebunden sind. So hat Karlsruhe früh das Recht und die Pflicht der Anstalten zu einer umfassenden „Grundversorgung“, aber auch zu einem „Mindestmaß an Ausgewogenheit“ festgeschrieben.
Solche Bestimmungen greifen freilich ins Leere, wenn sie nicht eindeutig definiert sind und im Falle ihrer Verletzung nicht sanktioniert werden. Ein weites Feld, um mit Fontane zu reden. „Ausgewogenheit“ war einst für viele Kollegen ein Reizwort, bestenfalls belustigte man sich darüber – etwa indem man, wenn es um die Präsenz der Parteien in Nachrichtensendungen ging, die „Sekundenzählerei“ von Politikern, Gremienleuten und Vorgesetzten verspottete. Nicht zu Unrecht. Die Frage, ob ein Sender bis in die Auswahl der Nachrichten hinein politische Schlagseite erkennen lässt, ist nicht primär quantitativ durch Aufrechnung von Sendezeit zu beantworten.
Bei Kritik an ihnen selbst werden Journalisten empfindlich
Im Hinblick auf die Wahrnehmung von Fakten, etwa relevanten Einzelfällen, wie auf ihre Bewertung, enthält sie zudem ein subjektives Element und entzieht sich letztlich der Beweisbarkeit. Wer auf diese Weise die Öffentlich-Rechtlichen kritisiert, tut allerdings nur das, was öffentlich-rechtliche Journalisten permanent mit allen anderen tun, seien es Politiker, Wirtschaftsführer, Gewerkschaftsbosse, Verbands- und Vereinsfunktionäre oder einfach „Promis“. Auch die Wahrnehmung von Journalisten ist perspektivisch, deshalb ist die Empfindlichkeit, mit der manche von ihnen selbst auf Kritik reagieren, verwunderlich.
„Objektivität“ ist eben nur als intendierte möglich; der Journalist, der sie ohne Einschränkung herstellen könnte, muss noch geboren werden. Deshalb sind Zeitschriften und Zeitungen als Tendenzbetriebe ausgewiesen. Und eben deshalb dürfen öffentlich-rechtliche Sender, weil von der Allgemeinheit finanziert, keine Tendenzbetriebe sein. Und eben deshalb hat die von Karlsruhe postulierte „Ausgewogenheit“ kompensatorische Funktion. Weil Objektivität bestenfalls annäherungsweise erreichbar ist, soll den Bürgern die Bildung eines eigenen Urteils dadurch ermöglicht werden, das man ihnen alle relevanten Fakten, Aspekte und Meinungen unverfälscht vermittelt. Auch das ist eine Idealvorstellung. Entscheidend ist, ob man sich ernsthaft darum bemüht.
Es bleibt schwierig, das zumindest sollte man den Öffentlich-Rechtlichen zugestehen. Die digitale Revolution lässt den Wettbewerb, vor allem im Kampf um das junge Publikum, dramatisch eskalieren. Die Prägung des journalistischen Nachwuchses führt dazu, dass offenbar nicht mehr in allen Redaktionen unbefangen diskutiert wird, sondern es darum geht, die gemeinsame, aus ein und derselben „Haltung“ erwachsene „Wahrheit“ unters Volk zu bringen. Es bedarf dazu keiner Verschwörung, die „Blase“ genügt – was da nicht schon drin ist, wird nicht reingelassen, soll heißen – wahrgenommen. Da wären natürlich wieder Beispiele fällig. Die fanden sich hier zuletzt mit dem Verweis auf die ZDF-Nachrichten und dem dort ignorierten Brandmauerabriss der Grünen.
Beliebt bei der Abwehr solcher Kritik ist der Einwand: Objektivität oder ersatzweise Ausgewogenheit sei per se falsch, denn der „engagierte“ Journalist müsse Partei ergreifen. Man könne doch nicht im Hinblick auf Verbrecher, zum Beispiel Massenmörder, und ihre Opfer „neutral“ sein. Das muss man auch gar nicht, wenn man sich für unfehlbar hält. Wenn nicht, kommt es allerdings darauf an, wann man Partei ergreift – ob vor oder nach einer unvoreingenommen und ergebnisoffen geführten Recherche, die es von Fall zu Fall überhaupt erst ermöglicht, beispielsweise zwischen Tätern und Opfern zu unterscheiden.
Hager räumt ein, der öffentlich-rechtliche Rundfunk mache Fehler und gehe damit „leider immer noch zu oft nicht gut“ um. Er benennt diese Fehler freilich nicht und bleibt in diesem Punkt so ungenau, wie er es Julia Klöckner ankreidet. Welche Fehler sind es denn? Geht es um „Einzelfälle“, oder haben sie einen systemischen Aspekt? Was geschieht konkret, um Abhilfe zu schaffen? Neben dem Willen, strukturelle Reformen anzupacken, wird es der offene Umgang mit solchen Fragen sein, der über die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Systems entscheidet, um die es ja auch der Bundestagspräsidentin geht.
Peter Voß war Intendant des SWR und stellvertretender Chefredakteur des ZDF.





















