Wie Wertpapiere auf ein neues Depot übertragen werden können | ABC-Z
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Wer mit seinen Aktien oder Fonds in ein neues Wertpapier-Depot umziehen will, muss dafür bei seiner Bank einen besonderen Auftrag erteilen. Dabei gilt es einige Regeln zu beachten.
Ein Wechsel der Bank für die eigenen Wertpapiere stellt viele Verbraucherinnen und Verbraucher vor die Wahl: Sollten die Wertpapiere auf dem alten Depot verkauft und dann auf dem neuen Depot wieder zurückgekauft werden? Oder ist ein Übertrag der Aktien, Fonds oder Anleihen sinnvoller?
Viele Fondssparerinnen und -Sparer eröffnen ein neues Depot, weil ihnen das Produktangebot, vor allem aber die Kosten für den Kauf und Verkauf bei einem anderen Anbieter günstiger erscheinen. Denn neben den Kosten für das Depot selbst müssen sie auch für die Transaktionen beim alten Depot vielfach eine zu hohe Gebühr zahlen.
Kunden der Onvista-Bank müssen umziehen
Manche “Depot-Umzüge” sind dabei gar nicht freiwillig, nämlich dann, wenn die bisherige Bank ihre Dienste einstellt. Kunden der Commerzbank-Tochter Onvista-Bank etwa müssen sich in den kommenden Monaten mit einem Umzug ihrer Wertpapiere befassen, denn die Bank stellt Ende 2025 ihr Geschäft ein. Dann müssen die Depot-Bestandteile zu einer neuen Bank wechseln.
Wegen IT-Problemen hatten manche Kunden der Postbank in den vergangenen Monaten zeitweise keinen Zugriff auf ihr Depot. Die Deutsche Bank hatte die Postbank übernommen und stellt deren IT-Systeme um. Eine Reihe von Postbank-Kundinnen und -Kunden dürften dies zum Anlass für einen Konto- und Depotwechsel genommen haben.
Damit ein solcher Umzug klappt, muss zunächst ein neues Depot eröffnet werden, während das alte Depot noch besteht. Dann sollten sich die Kunden ein paar Fragen vorlegen, etwa ob alle Wertpapiere auf das neue Depot übertragen werden können, und welche Konditionen beim neuen Anbieter bestehen.
Auch ein Teil des Depots kann übertragen werden
Der Umzug der Wertpapiere erfolgt dann per Depotübertrag. Damit wird die neue Bank beauftragt, die die Papiere dann vom alten Depot anfordert. Den Auftrag leitet man mit einem Formular in die Wege. Die meisten Banken bieten den Service auch online an.
Ein Depotübertrag muss nicht das gesamte Aktien- oder Fonds-Portfolio umfassen, erklärt Ralph Wefer vom Verbraucherportal Verivox: “Ich kann entscheiden, ob ich alle Wertpapiere im alten Depot auf das neue übertrage oder ob ich einen Teil dort belasse. Wenn ich alle Wertpapiere auf das neue Depot übertrage, dann kann ich direkt beauftragen, dass das Depot hinterher geschlossen wird.”
Fonds-Bruchstücke können nicht umziehen
Nicht übertragen werden können so genannte “Bruchstücke” von Fonds. Solche Bruchstücke entstehen dann, wenn man bei einem Fondssparplan immer einen bestimmten Betrag, also etwa 100 Euro monatlich, in einen Fonds hineinspart. Wer dann zum Beispiel 50,25 Anteile auf seinem alten Depot angesammelt hat, kann nur die 50 kompletten Anteile übertragen lassen. Die Bruchstücke verbleiben auf dem alten Depot und müssen gegebenfalls verkauft werden.
Vor dem Transfer sollte man eine kleine Inventur der Wertpapiere auf dem alten Depot machen. Dabei sollten Stückzahlen, Kaufzeitpunkte und Kaufkurse der Aktien oder Fonds notiert werden. Nach dem Depotübertrag sollten diese Daten abgeglichen werden: “Das ist deshalb so wichtig, weil später, wenn ich die Wertpapiere mal verkaufen möchte, entsprechend die Steuern berechnet werden”, so Experte Wefer, “es wird ja dann geschaut, wie hoch der Gewinn ist, und nur den Gewinn muss ich versteuern.”
Während des Depotübertrags können keine Wertpapiere verkauft werden. Auf Kursveränderungen zum Beispiel am Aktienmarkt können Anlegerinnen und Anleger in dieser Phase also nicht reagieren. Umso wichtiger, dass der Transfer möglichst schnell vonstatten geht.
Drei Wochen darf der Umzug dauern
Dafür gibt es gesetzliche Grundlagen und seit zwei Jahren auch eine Vorgabe der Finanzaufsicht BaFin, wie Christian-Albrecht Kurdum erklärt, der als Anwalt auf Kapitalmarktrecht spezialisiert ist: “Den Depotübertrag regelt einerseits der Paragraf 69 des Wertpapierhandelsgesetzes. Dort heißt es, dass eine solche Finanzdienstleistung ‘unverzüglich’ auszuführen ist. Dazu hat die BaFin konkretisiert, dass nach spätestens drei Wochen der Depotübertrag vollständig abgeschlossen sein muss”.
Ist dies nicht das Fall, dann ist die Bank verpflichtet, den Kunden binnen fünf Bankarbeitstagen über mögliche Verzögerungen zu informieren und die begründen. Geschieht auch dies nicht, können die Bankkundinnen und -kunden daran gehen, ihr Recht durchzusetzen. Dazu gehört etwa, die Verzögerungen bei der Finanzaufsicht zu melden, die wiederum mahnt dann nach einiger Zeit die betroffene Bank an.
Schadenersatzansprüche möglich
Wem das zu lange dauert, etwa weil er über seine Wertpapiere im neuen Depot schneller verfügen will, der kann auch rechtliche Schritte einleiten. Bei der Bank, die die Verzögerung zu verantworten hat, können sogar Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, so Anwalt Kurdum: “Wenn dort eine schuldhafte Pflichtverletzung vorliegt, woraufhin ein Schaden beim Kunden entstanden ist, ist die Bank schadenersatzpflichtig. Je genauer die Dokumentation des Vorgangs, umso höher dann die Wahrscheinlichkeit, dass man mit seinem Anliegen durchdringt, gegebenenfalls auch gerichtlich.”
So weit werden allerdings nur die wenigsten Betroffenen gehen müssen. Denn in der Regel finden sich die übertragenen Wertpapier innerhalb der geregelten Frist im neuen Depot ein. Dort können sie dann weiter für einen Vermögenszuwachs für Sparerinnen und Sparer sorgen.