Bezirke

Wie viel soll das Grundwasser kosten? In Bayern gibt es Ärger um den Wassercent – Bayern | ABC-Z

Die Einführung des Wassercent in Bayern wird wohl auch nach der parlamentarischen Sommerpause ein Zankapfel bleiben, der FW und CSU über Wochen beschäftigt. Zumal es inzwischen Kritik an den Vorstellungen der CSU an der neuen Abgabe für die Entnahme von Grundwasser gibt. So missfällt Kommunen und Wasserversorgern gleichermaßen, dass die CSU eine gesetzliche Verpflichtung für den Einbau von Messeinrichtungen an Brunnen und anderen Entnahmestellen „nicht für erforderlich hält“. So steht es in dem dreiseitigen Konzept der Landtagsfraktion. Der Wassercent soll nach dem Papier zehn Cent je Kubikmeter verbrauchten Wassers und Jahr betragen. Für einen Durchschnittsverbraucher würde sich die neue Abgabe also auf vier bis fünf Euro im Jahr belaufen.

Die Wasserversorger entgegnen nun der CSU, schon allein „im Interesse eines modern organisierten Staates müssen alle Entnahmen registriert, gemessen und kontrolliert werden“. „Schließlich müssen auch wir Wasserversorger seit Jahrzehnten jeden Kubikmeter erfassen, den wir entnehmen, verkaufen oder der uns verlustig geht“, sagt Hans Hümmer von der Arbeitsgemeinschaft der Wasserversorger, in der gut 700 zumeist kommunale Trinkwasserbetriebe zusammengeschlossen sind. „Dies muss nun auch für Landwirte und alle anderen Firmen mit eigenen Brunnen oder Entnahmestellen gelten.“

Der Abensberger Bürgermeister und Gemeindetagschef Uwe Brandl (CSU) hält es ebenfalls für eine massive Schwachstelle des CSU-Konzepts, dass der Wassercent auf Basis „jährlicher Meldungen“ und damit gleichsam nach Gutdünken erhoben werden soll. „Denn wie will ich da nachweisbar die Menge des tatsächlich entnommenen Wassers feststellen“, sagt Brandl. Ohne diesen Nachweis könne der Wassercent nicht wirklich seriös umgesetzt werden. „Wenn wir in Bayern einen effizienten Grundwasserschutz haben wollen, brauchen wir als allererstes Klarheit über die wirklich entnommenen Mengen“, sagt Brandl. „Und das wird nicht ohne eine Zählerpflicht gehen.“

Der Wassercent ist eine Abgabe, die vom Grundsatz her ein jeder bezahlen muss, der Wasser verbraucht. Die Einnahmen daraus fließen in der Regel in den Schutz des Grundwassers. Bayern ist eines von nur drei Bundesländern ohne Wassercent, in den 13 anderen ist er seit Jahren Standard. Erst nach der Landtagswahl 2023 verständigten sich CSU und FW in ihrem Koalitionsvertrag, dass die Gebühr auch im Freistaat kommen soll. Vorausgegangen waren Proteste gegen ursprünglich geplante Lockerungen des Trinkwasserschutzes.

Die Freigrenze, die die CSU ihrem Konzept zufolge plant, stößt bei den Wasserversorgern ebenfalls auf Missfallen. Sie beträgt 5000 Kubikmeter Grundwasser pro Jahr. „Das ist viel zu viel“, sagt Hümmer. Ein Drei-Personen-Haushalt verbrauche etwa 120 Kubikmeter Wasser im Jahr, eine Kommune mit etwas mehr als 900 Einwohnern komme auf 40 000 Kubikmeter und Jahr. „Im Vergleich dazu sind 5000 Kubikmeter Freigrenze für einen Entnehmer mit eigenem Brunnen viel zu hoch angesetzt“, sagt Hümmer, „wir Wasserversorger plädieren für 500 bis höchstens tausend Kubikmeter.“ Die CSU müsse da unbedingt nachbessern.

Gleichwohl sprechen Hümmer und Brandl von einem großen Fortschritt. Der Grund: Die CSU will den Wassercent grundsätzlich von allen Entnehmern und Verbrauchern erheben. Damit wäre eine grundsätzliche Forderung der Kommunen und der Wasserversorger erfüllt. Anders die Freien Wähler. Sie fordern einen „leitungsgebundenen Wassercent“, der nur für das Wasser fällig wird, das aus der Wasserleitung kommt. Landwirte, Industriebetriebe und andere Unternehmen, die Wasser aus eigenen Brunnen oder Quellen beziehen, sollen ausdrücklich ausgenommen bleiben von der neuen Gebühr.

Die Kritik an dem FW-Vorschlag war massiv. Unter Bürgermeistern war sofort von „Spaltung“ die Rede, „ignorant“, „unausgegoren“, „befremdlich“, lauteten die Urteile. Die Verärgerung bezog sich vor allem auf die Privilegierung von Landwirten mit eigenen Brunnen, die nach dem Willen der Freien Wähler komplett von der Gebühr verschont bleiben sollten. Angeblich hatte FW-Chef und Vize-Ministerpräsident Hubert Aiwanger, selbst Landwirt, die Sonderregelung für die Bauern in seiner Fraktion durchgedrückt. Es gibt Wasserversorger, die deshalb von einer „Klientelpolitik sondergleichen“ sprechen.

Auf Unverständnis war außerdem gestoßen, dass die Freien Wähler die Erlöse aus dem Wassercent auch für die Instandhaltung des Leitungsnetzes und anderer Infrastruktur verwenden wollen. Sie werden eigentlich aus den Gebühren der Verbraucher und staatlichen Zuschüssen finanziert. Die Einnahmen aus dem Wassercent sollten, so die zweite grundsätzliche Forderung der Kommunen und der Wasserversorger, ausschließlich in den Schutz und den Erhalt der hohen Qualität des Wassers in Bayern fließen.

Die CSU hat sich dieser Forderung jetzt ebenfalls angeschlossen. Brandl und Hümmer begrüßen das ausdrücklich. Bei den Freien Wählern wird die Entwicklung derweil zurückhaltend betrachtet. FW-Fraktionschef Florian Streibl etwa wollte sich nicht zu Details des CSU-Konzepts äußern, weil er ansonsten bevorstehenden Gesprächen vorgreife. Ursprünglich sollte der Wassercent schon vor der Sommerpause beschlossen werden.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"