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Wie ungewöhnlich darf ein Vorname sein? | ABC-Z

Nyx, Jekyll und Dark­ness klingen vielleicht wie Decknamen, die von Hackern benutzt werden – in Wirklichkeit aber möchten manche Menschen in Deutschland so heißen. Seit mehr als einem halben Jahr ist es für Personen einfacher geworden, ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt zu ändern. Oft müssen sie sich dabei gleichzeitig einen neuen Vornamen aussuchen.

Wie Frauke Rüdebusch, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS), berichtet, tauchen da auch kuriose Vorschläge auf, wie Pumuckl oder Murmel. „Oft sind es Vornamen-Wünsche, die mit dem eigenen Lebensweg oder der Persönlichkeit zu tun haben, die nach Bedeutung gewählt werden“, sagt Rüdebusch. Viele Menschen lassen etwa auch ihren Spitznamen offiziell als Vornamen eintragen.

Skeleton, Darkness, Pixel oder Murmel wurden abgelehnt

Das seit 1. November 2024 geltende Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ermöglicht es, Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine einfache Erklärung im Personenstandsregister anzupassen – ohne aufwendige Gutachten, ärztliche Atteste oder gerichtliche Entscheidungen. Nach der Anmeldung gilt eine Wartefrist von drei Monaten.

Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) in Wiesbaden berät Standesämter in Zweifelsfragen, nicht für alle Namen gibt es grünes Licht.dpa

„Von Mitte Juli 2024 an hatten wir bemerkt, dass sich die Anfragen doch deutlich erhöht haben – wir hatten etwa 50 Prozent mehr Anfragen als gewöhnlich“, sagt Rüdebusch. Die GfdS berät die Standesämter, wenn es Zweifel an einem der gewünschten Vornamen gibt. Nicht alle Namen werden bewilligt. Während bei Babys etwa 90 Prozent der Namen genehmigt werden, liegt die Genehmigungsrate bei Erwachsenen laut GfdS nur bei etwa 60 bis 70 Prozent.

Ein neues Gesetz macht es Menschen leichter, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ändern zu lassen. Manche möchten „Murmel“ heißen. Geht das?
Ein neues Gesetz macht es Menschen leichter, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ändern zu lassen. Manche möchten „Murmel“ heißen. Geht das?dpa

Namen wie Nyx, Jekyll, Morax, Tikosh oder Dakota sind beispielsweise erlaubt worden. Namen wie Skeleton, Darkness, Pixel oder Murmel wurden aber abgelehnt. Für Erwachsene gelten dabei dieselben Regeln wie für Neugeborene: Ein Vorname darf das Wohl seines Trägers nicht gefährden und ihn nicht der Lächerlichkeit preisgeben. Rüdebusch sagt: „Das könnte vielleicht kritisiert werden, weil es sich ja um Erwachsene und nicht um Kinder handelt. Und die Person, die nun ihren Namen ändert, weiß ja, worauf sie sich einlässt. Aber sobald ein Name genehmigt und eintragungs­fähig ist, ist er eben auch für Kinder zugelassen. Und demnach für Personen, die sich nicht bewusst für den Namen entscheiden können. Deswegen legen wir die gleichen Kriterien für Kinder und auch für erwachsene Personen an.“

Rufe ein gewünschter Name negative Assoziationen hervor, wie etwa Luzifer, werde er abgelehnt. „In der christlichen Welt ist Luzifer der Name des Teufels, deswegen ist es nicht möglich, ihn als Vorname positiv zu besetzen“, sagt Rüdebusch. Das zweite Kriterium: Der Vorname müsse auch dem Wesen nach ein Vorname sein. Es solle etwa kein Name sein, der gleichlautend ist mit einem Begriff aus dem Alltagswortschatz. „Murmel zum Beispiel: eine Gegenstands­bezeichnung. Puppe hatten wir auch schon“, sagt Rüdebusch. Die meisten Wünsche werden aber weiterhin genehmigt.

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