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Wie Arbeitgeber offene Ansprüche ausschließen können | ABC-Z

Eine Ausschlussklausel in Arbeitsverträgen ermöglicht Unternehmen vertraglich festzusetzen, dass bestimmte Ansprüche der Mitarbeiter nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne verfallen. Wichtig ist dies vor allem, wenn Mitarbeiter gekündigt werden und Geld aus noch offenen Ansprüchen verlangen.

Allerdings muss man bei solch einer Klausel einiges beachten. Sonst wird diese unwirksam, warnt Rechtsanwalt Axel Salzmann im aktuellen Rechtsblog der VerkehrsRundschau.

Ist keine Ausschlussklausel vereinbart oder ist eine vereinbarte Klausel unwirksam, dann gilt die Regelverjährungsfrist von drei Jahren aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Wichtig für die Wirksamkeit ist unter anderem, dass die Ausschlussfrist nicht zu kurz ist. Mindestens drei Monate seien anzuraten, so der Anwalt. Auch dürfen nicht alle Ansprüche von der Ausschlussklausel erfasst sein. Das gilt zum Beispiel für den gesetzlichen Mindestlohn.

  • Was es noch für eine zulässige Ausschlussklausel zu beachten gibt,
  • welche Rolle das Gebot der Waffengleichheit spielt,
  • worauf der Arbeitgeber in der Klausel unter anderem hinweisen sollte und
  • eine Formulierungshilfe zur Orientierung

finden Abonnenten der VerkehrsRundschau im Rechtsblog, den sie im Profiportal VRplus frei lesen können.

Mehr zum Thema Arbeitsverträge und unwirksame Klauseln auch in diesem Beitrag aus der VerkehrsRundschau: Wie Unternehmen ihre Arbeitsverträge rechtssicher machen.

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