Wichtige Neuerung – darauf muss man beim Umzug unbedingt achten | ABC-Z

Berlin. Ab 6. Juni gelten neue Regeln beim Wechsel des Stromanbieters. Was das für den Umzug bedeutet: Experten geben wichtige Tipps.
Beim Wechsel des Stromanbieters ändern sich die Regeln. Vom 6. Juni an müssen Verbraucher auf neue wichtige Details achten, wenn sie nicht in eine Kostenfalle hineinlaufen wollen. Was beim Stromwechsel zu beachten ist. Verbraucherschützer geben wichtige Tipps.
Was ändert sich beim Stromwechsel?
Der technische Wechsel des Stromanbieters muss vom 6. Juni an innerhalb von 24 Stunden erfolgen, bislang durfte dies bis zu drei Wochen dauern. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die den Wettbewerb im Strommarkt verbessern soll. „Ein Vorteil für Verbraucher ist, dass der technische Vorgang des Anbieterwechsels nun zügiger und einheitlicher umgesetzt wird, wodurch die Fehlerquote absinken dürfte“, sagt Lundquist Neubauer, Energieexperte des Vergleichsportals Verivox.
Kann man seinen Stromvertrag jetzt täglich kündigen?
„Nein, das geht auch mit der neuen Regel nicht“, sagt Florian Munder, Energieexperte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Jeder Haushalt muss auch in Zukunft die vereinbarte Kündigungsfrist und Laufzeit seines Stromvertrags einhalten. Diese beträgt in der Regel ein Jahr, danach gilt oft eine monatliche Kündigungsfrist. Nur bei Umzügen oder Preiserhöhungen gibt es eine Sonderkündigungsfrist, die bei 6 Wochen liegt.
Was ist bei Umzügen zu beachten?
Am stärksten wirkt sich die kürzere Frist bei Umzügen aus. „Ein Nachteil für Verbraucher ist der Wegfall der Möglichkeit, den Vertragsbeginn rückzudatieren“, sagt Neubauer. „Das kann vor allem beim Umzug ärgerlich sein, denn das Einzugsdatum kann nicht mehr nachträglich angegeben werden.“
Künftig muss der alte Stromvertrag zum Auszugsdatum gekündigt werden und ein neuer Stromvertrag für den neuen Wohnsitz zum Einzugsdatum abgeschlossen werden, wenn man doppelte Kosten vermeiden will. „Melden Sie sich am besten schon vor dem Auszug beim Stromanbieter, um zusätzliche Kosten zu vermeiden“, empfiehlt Carsten Gerasch, Produktmanager bei Vattenfall: „Falls sich ein Nachmieter bereits beim Stromanbieter angemeldet hat, erfolgt die Abmeldung automatisch und es fallen keine zusätzlichen Stromkosten an.“
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Auch heute muss der Stromanbieter rechtzeitig über einen Wohnungswechsel informiert werden. Bislang ist es jedoch möglich, sich bis zu 6 Wochen rückwirkend bei dem Anbieter an- oder abzumelden.
Welche Zusatzkosten können entstehen?
Wer es versäumt, seinen alten Stromvertrag zu kündigen, muss solange die Stromkosten bezahlen, solange der Vertrag weiterläuft, auch wenn schon für die neue Wohnung ein weiterer Stromvertrag besteht. Wer keine Abmeldung vornimmt, bleibt für den Stromverbrauch in der alten Wohnung verantwortlich und muss möglicherweise den Verbrauch der Nachmieter bezahlen.
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Wer wiederum für sein neues Zuhause noch keinen neuen Stromvertrag abgeschlossen hat, der fällt dort automatisch in die Grundversorgung. „Aber keine Angst: Strom ist trotzdem immer da – nur eben in der Regel teurer“, sagt Munder.
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Kann man seinen alten Vertrag mitnehmen?
Dies ist nur möglich, wenn der Stromanbieter auch am neuen Wohnort Strom liefern kann. Wenn der Versorger am neuen Wohnort ebenfalls liefern kann, muss man manchmal sogar den Stromvertrag mitnehmen – das hängt von den AGB des jeweiligen Stromtarifes ab.
Welche Nummer muss man sich unbedingt merken?
Wer wechseln will, muss künftig eine Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) aus 11 Ziffern angeben, die an die jeweilige Wohnung gebunden ist. Die Nummer finden Verbraucher auf ihrer letzten Stromrechnung. Die Nummer wird bei der Kündigung angegeben. Wer die Nummer für die neue Wohnung noch nicht kennt, gibt lediglich die neue Adresse ein. Außerdem müssen die Zählerstände beim Aus- und Einzug abgelesen und an die Stromversorger übermittelt werden. Die Zählerstände sollten am besten fotografiert werden.
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Was sollte beim Umzug bedacht werden?
Verbraucher sollten frühzeitig klären, ob sie ihren bestehenden Stromvertrag an den neuen Wohnungsort mitnehmen können. Wenn nicht, sollte der Vertrag rechtzeitig gekündigt werden und ein neuer Vertrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen werden. „Auf alle Fälle sollte man vermeiden, in der neuen Wohnung zunächst in die teure Grundversorgung zu fallen“, so Munder.
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Ist ein Stromanbieterwechsel sinnvoll?
Verbraucher sollten einmal im Jahr über Vergleichsportale wie Verivox oder Check24 prüfen, ob es günstigere Stromanbieter gibt, raten Energieexperten. „Man muss nicht gleich bei einem günstigeren Strompreis von 1 Cent wechseln, aber ab einer Differenz ab 3 Cent oder mehr, kann man schon deutlich sparen“, meint der Verbraucherschützer Munder. „Beim Preisvergleich sollte man aber unbedingt den Arbeits- und auch den Grundpreis miteinbeziehen.“
Ein Wechsel aus der teuren Grundversorgung in einen günstigeren Stromvertrag lohnt sich eigentlich immer. Aktuell haben noch rund 25 Prozent aller Haushalte einen Grundversorgungstarif, der in der Regel einer der teuersten Tarife ist, aber auch schnell gekündigt werden kann.
Wie viel Geld lässt sich durch einen Wechsel sparen?
Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden (kWh) zahlt im Grundversorgungstarif derzeit durchschnittlich 1.753 Euro pro Jahr, sagt Neubauer von Verivox. „Im günstigsten verfügbaren Tarif mit zwölfmonatiger Preisgarantie werden Stand heute 27,19 Cent/kWh fällig, was jährlichen Gesamtkosten von 1.088 Euro entspricht. Die durchschnittliche Einsparung durch einen Stromanbieterwechsel liegt damit bei rund 665 Euro.“