Das Erste-Gremienchefs beschließen butterweiche Leitlinien für Spitzengehälter | ABC-Z

Ruhegelder und variable Vergütungsbestandteile, wie sie in der ARD bis zum Eintritt ins Rentenalter oder gar lebenslang vereinbart wurden, soll es für neue außertarifliche Vereinbarungen (AT) und Anschlussverträge nicht mehr geben. Für sogenannte Übergangsgelder und Abfindungen werden „strenge und konkret zu definierende Anforderungen“ verlangt.
Seit Anfang 2024 wurde diskutiert
Das sieht die Leitlinie für die Vergütung außertariflich Beschäftigter vor, die die Vorsitzenden der Rundfunk- und Verwaltungsräte der ARD und der Deutschen Welle beschlossen haben. Fast drei Jahre nach dem Finanzskandal beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und der Kündigung der Intendantin Patricia Schlesinger hat die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) endlich gehandelt, um „vergleichbare und angemessene Maßstäbe“ für die Vergütung außertariflich Beschäftigter und weitere Bezüge zu bestimmen.
Unangemessene Intendantengehälter, ein Übermaß an außertariflichen Verträgen und exorbitante Sondervergütungen haben für massive Kritik in der Öffentlichkeit und bei Medienpolitikern geführt. So sieht der novellierte Medienstaatsvertrag vor, dass sich „die Höhe der Gesamtvergütung an den Bezügen im öffentlichen Sektor einschließlich vergleichbarer öffentlicher Unternehmen zu orientieren“ habe. Zugleich fordert der Staatsvertrag von den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, dem ZDF und dem Deutschlandradio mit Zustimmung der jeweils zuständigen Gremien „ein klares und verständliches Vergütungssystem“, das für Dienstverträge mit außertariflich Beschäftigten bindend sei. Für diese Vergütungsordnung ist die Regelung der Gremienvorsitzenden eine wichtige Voraussetzung. Auch die Gebührenkommission Kef hatte in ihrem 24. Bericht solche Leitlinien empfohlen.
„Soll herangezogen werden“
Dem Beschluss gingen seit Anfang 2024 teils kontroverse Diskussionen im Finanzausschuss der GVK und einer Arbeitsgruppe voraus. Die vereinbarten Grundsätze sind für die Intendanten jedoch nicht verbindlich. „Die Vergütungsleitlinie legt anstaltsübergreifende Vergütungsgrundsätze fest und soll von den Geschäftsleitungen der Landesrundfunkanstalten als Orientierungsmaßstab bei der Entwicklung von AT-Konzepten herangezogen werden, die anschließend den zuständigen Aufsichtsgremien zur Beratung bzw. Zustimmung vorgelegt werden“, heißt es in der Pressemitteilung der GVK.
So sollen die Verwaltungsräte darauf hinwirken, dass die jeweilige Geschäftsleitung für das Gehaltsgefüge im außertariflichen Bereich ein Vergütungsmodell entwickelt, das quantitativ zwischen den Stufen angemessene Abstände und qualitativ eine „kriteriengestützte Fundierung der Einstufung“ beinhaltet. Über die Merkmale sollen sich die Landesrundfunkanstalten untereinander verständigen.
AT-Verträge von Geschäftsleitungsmitgliedern sollen aus Transparenzgründen „möglichst“ keine finanziellen tariflichen Nebenleistungen enthalten. Sollten zusätzliche Vergütungen (Zuschüsse zu Krankenversicherungen, Dienstwagen zur Privatnutzung, Reisekostenerstattung über die geltende Ordnung im Sender hinaus) dennoch gewährt werden, müssten diese begründet werden, was bisher anscheinend nicht der Fall war. Die Geschäftsleitungen der ARD-Sender werden von den Vertretern ihrer Kontrollorgane „gebeten“, einheitliche Regelungen festzulegen, die in einem anstaltsübergreifenden Mustervertrag formuliert werden sollen. Diese Musterverträge der jeweiligen Sender würden je nach Sendergesetz von den Verwaltungsräten beschlossen oder zur Kenntnis genommen.