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Wettbewerb – EU-Kommission verhängt Hunderte Millionen Euro Strafe gegen Apple und Facebook – Wirtschaft | ABC-Z

Die Europäische Kommission hat erstmals Geldstrafen nach den neuen Wettbewerbsregeln für den digitalen Raum verhängt. Wegen Verstößen gegen das Gesetz für Digitale Märkte (Digital Markets Act, kurz DMA) soll der iPhone-Konzern Apple 500 Millionen Euro Bußgeld zahlen, die Facebook-Mutter Meta 200 Millionen Euro. Apple habe regelwidrig die Wahlfreiheit für Nutzer in seinen App-Stores eingeschränkt, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Facebook wiederum habe mit seinen Vorgaben für personalisierte Werbung gegen das Datenschutzwahlrecht verstoßen.

„Die heutigen Entscheidungen senden ein starkes und klares Signal“, sagte die für Wettbewerb zuständige Vizepräsidentin der Kommission, Teresa Ribera. „Apple und Meta haben die Anforderungen des DMA nicht erfüllt, indem sie Maßnahmen ergriffen, die die Abhängigkeit von gewerblichen Nutzern und Verbrauchern von ihren Plattformen verstärken.“ Digitalkommissarin Henna Virkkunen sagte, die Unternehmen  hätten die Wahlfreiheit ihrer Nutzer beschnitten und seien nun gezwungen, das zu ändern. Beide Konzerne müssten innerhalb von 60 Tagen vollständig den Anforderungen der Gesetze entsprechen, erklärte die Kommission, andernfalls drohten wiederkehrende Zwangsgelder.

Die Verfahren haben auch geopolitische Bedeutung

Die Verfahren sind heikel: Mit Donald Trumps zweiter Amtszeit, seiner aggressiven Handelspolitik und seiner auffälligen Nähe zu den Silicon-Valley-Größen stehen sie zwangsläufig im Kontext der geopolitischen Auseinandersetzung zwischen der EU und den USA.

Der DMA trat im März vor einem Jahr vollständig in Kraft. Die EU-Verordnung zielt darauf ab, den Wettbewerb im Digitalen Raum sicherzustellen und die Marktmacht großer Online-Plattformen zu begrenzen. Sie soll zugleich die Wahlfreiheit für Verbraucher garantieren und kleineren Unternehmen den Marktzugang erleichtern. Abhängig von der Nutzerzahl in der EU wurden dazu zunächst große Plattformdienste definiert, die dem Gesetz entsprechen müssen. Das gilt etwa für Apples Betriebssystem iOS, für die Meta-Plattformen Facebook, Instagram und Whatsapp oder Googles Betriebssystem Android. Ende März 2024 hatte die Kommission förmliche Verfahren gegen Apple und Meta wegen möglicher Verstöße eröffnet.

Im Fall von Apple ging es um die Vorgabe, dass die Konzerne App-Entwicklern erlauben müssen, ihre Nutzer auf alternative Angebote außerhalb der App-Stores hinzuweisen. Dazu gehört auch, dass Anbieter von Smartphone-Apps die Nutzerinnen zu solchen Angeboten hinlenken und den Kauf außerhalb der App-Stores ermöglichen dürfen. Dagegen habe Apple laut Kommission verstoßen: Nutzer hätten gerade nicht von günstigeren oder besseren Angeboten außerhalb des App-Stores profitieren können, weil Apple deren Sichtbarkeit gezielt behindert habe. Der Konzern habe nicht überzeugend dargelegt, dass die Einschränkungen objektiv notwendig oder verhältnismäßig seien. Apple kritisierte die Entscheidung und kündigte an, sie anzufechten.

Meta wiederum hat der Kommission zufolge gegen Datenschutzvorgaben verstoßen. Die nach dem DMA verpflichteten Plattformen müssen die Zustimmung der Nutzer einholen, bevor sie personenbezogene Daten verschiedener Dienste kombinieren. Wer nicht einwilligt, muss eine gleichwertige Alternative erhalten, die weniger personenbezogene Daten verarbeitet – ohne zusätzliche Kosten. Meta hatte im November 2023 ein neues Werbemodell in der EU eingeführt, nach dem Nutzer personalisierten Anzeigen zustimmen mussten. Das konnten sie nur durch ein kostenpflichtiges Abo vermeiden. Im vergangenen November änderte Meta dieses Werbemodell, was die Kommission derzeit noch prüft.

Mit Blick auf die Auseinandersetzung zwischen der EU und den USA unter Präsident Donald Trump fallen zwei Dinge auf. Erstens waren die Verfahren schon länger weitgehend abgeschlossen, die Entscheidung wurde aber offenbar aus politischen Erwägungen verzögert – man ließ zunächst Trumps Amtseinführung passieren und dann seinen sogenannten „Tag der Befreiung“, an dem er allgemeine Einfuhrzölle gegen die wichtigsten Handelspartner der USA verhängte.

Im Vergleich zu früheren Wettbewerbsverfahren der EU gegen US-Tech-Konzerne, in denen Milliardenstrafen fällig wurden, fallen die Bußgelder zweitens niedrig aus. Ein hochrangiger Kommissionsbeamter begründete das einerseits mit der kurzen Dauer der Verstöße – weil das Gesetz eben erst seit März 2024 vollständig in Kraft ist, seien die betrachteten Zeiträume kurz. Zugleich handle es sich um die ersten Entscheidungen, was sich mildernd auswirke. „Das DMA ist neu, die Verstöße sind ernst, aber erstmalig. Das berücksichtigen wir“, sagte der Beamte.

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