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Oberster Gerichtshof erleichtert Löschung falscher Medieninhalte – Medien |ABC-Z

Der Oberste Gerichtshof hat am Mittwoch eine medienrechtliche Grundsatzentscheidung über die Beschlagnahme von Medieninhalten gefällt. Für die Wiener Medienanwältin Maria Windhager, die einen Betroffenen im Anlassfall vertreten hat, macht die Entscheidung des Höchstgerichts einen Weg frei für ein „gutes, aber viel zu wenig eingesetztes Mittel etwa gegen Hass im Netz“. Die Generalprokuratur hatte die Rechtsfrage auf Anregung Windhagers dem Obersten Gerichtshof vorgelegt.

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