Gesundheit

Wenn der Behandlungsvertrag über die Eltern hinausgeht – Blog: Rechte in der Familie |ABC-Z

Begibt sich ein Patient in ärztliche Behandlung, wird ein Behandlungsvertrag mit einem Arzt beziehungsweise mit der Krankenanstalt geschlossen. Dieser Behandlungsvertrag betrifft aber nicht nur den Arzt beziehungsweise die Krankenanstalt und den Patienten. Der Behandlungsvertrag kann auch eine sogenannte Schutzwirkung gegenüber dem Personenkreis, der dem Patienten nahesteht, entfalten. Von dieser Schutzwirkung erfasste Personen können bei entstandenen Schäden Schadenersatzansprüche geltend machen.

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