Weiteres Verfahren gegen Millionenzahlung eingestellt | ABC-Z

Dabei handelt es sich um die Provisionen, die der Brite durch frühere Cum-ex-Geschäfte der HypoVereinsbank verdient hatte. Der Komplex geht auf die allererste Cum-ex-Anklage vor einem deutschen Gericht aus dem Jahr 2017 zurück, wegen der später der Steueranwalt Hanno Berger zu einer langen Haftstrafe verurteilt wurde.
Eine Sprecherin des Landgerichts bestätigte die Einstellung, über die zuerst Bloomberg berichtete. Eine Zahlung des Betrages steht noch aus, hieß es aus Wiesbaden. Einen Einstellungsbeschluss gegen den mitangeklagten Börsenhändler Nicolas D. gebe es nicht. Bezüglich eines etwaigen Auslieferungsverfahrens gegen den früheren Chef und späteren Geschäftspartner der beiden Händler, den Neuseeländer Paul Mora, verwies die Justizsprecherin an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt. Mora, der eng mit Hanno Berger zusammengearbeitet hatte, ist in seiner Heimat Neuseeland und will sich keinem Strafprozess in Deutschland stellen.
Umfassende Aufklärung
Auch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt bestätigte auf Nachfrage eine Einigung zwischen allen Prozessbeteiligten. Eine weitere Strafverfolgung gegen Martin S. sei auch deswegen nicht erforderlich, weil er umfassend zur Tataufklärung beigetragen habe. Die Strafverteidigerin von S. wollte die aktuellen Entwicklungen auf Anfrage nicht kommentieren.
Die Strafverfolger hatten ihre Anklage im Zusammenhang mit Cum-ex-Geschäften der Londoner Niederlassung der HypoVereinsbank (HVB) erhoben. Dabei entstand dem Fiskus ein Schaden von 113 Millionen Euro. Neben den drei Händlern mussten sich mehrere Privatkundenberater der HypoVereinsbank aus München sowie Hanno Berger vor Gericht verantworten. Nach einem langwierigen Auslieferungsverfahren von seinem Schweizer Wohnort stand Berger von 2022 an in Wiesbaden vor Gericht. Die Strafkammer verurteilte ihn wegen schwerer Steuerhinterziehung zu mehr als acht Jahren Freiheitsstrafe. Zuvor waren zwei HVB-Mitarbeiter bereits zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Beide Entscheidungen sind mittlerweile rechtskräftig.
Ursprünglich hätte Marin S. schon 2019 in Wiesbaden vor Gericht stehen können. Schneller waren jedoch die Kölner Staatsanwaltschaft und das Landgericht Bonn. Dort standen er und Nicolas D. im ersten Cum-ex-Strafprozess ab September 2019 wegen schwerer Steuerhinterziehung vor Gericht. Das Verfahren, in dem es unter anderem um Aktienkreisgeschäfte der Hamburger Warburg-Bank ging, endete im März 2020 für beide Angeklagten mit Bewährungsstrafen.
Zudem musste S., der sich zu den Vorwürfen einließ und erstmals der breiten Öffentlichkeit die internen Abläufe des Cum-ex-Handels erklärte, 14 Millionen Euro aus seiner Beute zurückzahlen. Allerdings wurde die Anordnung des Gerichts erst im vergangenen Jahr durch die deutschen Behörden vollzogen.