Berlin
Weil er Straftaten androhte: Taleb A. schon 2013 von deutschem Gericht verurteilt | ABC-Z
Der Grund seiner Verurteilung: „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“. Das heißt: Die Behörden sahen ihn schon damals offenbar als gefährlich an, hielten es für glaubwürdig, dass er seine Drohung wahr machen könne. Das Amtsgericht Rostock verurteilte ihn deshalb am 4. September 2013 zu einer Strafe von 90 Tagessätzen in Höhe von 10 Euro. Offenbar lebte Taleb A. damals von Hartz IV.