Wehrfähige Männer müssen doch nicht Auslandsreisen beantragen | ABC-Z

Wehrfähige Männer müssen sich nun doch nicht mehr Anträge auf Auslandsaufenthalte genehmigen lassen. Am Donnerstagabend kündigte das Bundesverteidigungsministerium entsprechende „klarstellende Regelungen“ zu der im neuen Wehrdienst-Gesetz festgeschriebenen Vorschrift an. Damit werde „auch formal klar geregelt: Jeder Mann darf frei reisen“, erklärte das Ministerium.
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Damit soll klargestellt werden, dass Anträge auf Auslandsaufenthalt nicht gestellt werden müssen, wie eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Dazu werde mit einer sogenannten Allgemeinverfügung im Bundesanzeiger und auch durch eine interne Verwaltungsvorschrift in Form eines Erlasses eine Ausnahmeregelung in Kraft gesetzt. Damit werde sowohl Klarheit für alle Betroffenen als auch Rechtssicherheit für die Verwaltung hergestellt.

Verteidigungsministerium hebt Regelung zu Auslandsreisen auf
„Die Allgemeinverfügung wird formal einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten“, sagte die Sprecherin.
Zuvor hatte es Wirbel um eine mögliche Konsequenz aus dem Gesetz über den neuen Wehrdienst gegeben. Kritisiert wurde, dass sich demnach grundsätzlich alle Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen müssten.
Meldepflichten gab es formal auch bis zur Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011. Die Regelung kam auch damals nicht zur Anwendung. Dienstleistungspflichtige Reservistinnen und Reservisten sind nach Angaben des Verteidigungsministeriums aber angehalten, Umzüge anzuzeigen.
os/dpa





















