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Wegen Corona: Stadt spricht Beschäftigungsverbot für Schwangere aus | ABC-Z

München – Der Trend ist zwar laut aktuellsten Messungen der Corona-Erreger im Münchner Abwasser vom 21. Oktober gerade leicht fallend.

Trotzdem hat die Stadt nun Maßnahmen ergriffen, um ihre besonders gefährdeten Mitarbeiter vor einer Corona-Infektion zu schützen.

Wegen Corona-Herbstwelle: Stadt ergreift Maßnahmen

Wie das städtische Personalreferat auf AZ-Anfrage bestätigt, hat die Stadt nämlich aktuell für alle werdenden Mütter ein sogenanntes “befristetes betriebliches Beschäftigungsverbot” ausgesprochen. Dies auf Empfehlung des betriebsärztlichen Dienstes.

Das heißt konkret: Schwangere städtische Angestellte dürfen jetzt nur noch in Bereichen arbeiten “ohne Kontakt zu Kindern und ohne starken Publikumsverkehr”. Sollte das nicht möglich sein, werden sie für die Dauer der Maßnahme freigestellt.

“Verpflichtet, schwangere Mitarbeiterinnen zu schützen”: Warum die Stadt ein Beschäftigungsverbot ausspricht

“Arbeitgeber sind verpflichtet, schwangere Mitarbeiterinnen besonders zu schützen”, so die Begründung des städtischen Personalreferats. Mit dem befristeten betrieblichen Beschäftigungsverbot folge die Stadt als Arbeitgeber dem Mutterschutzgesetz, um “werdende Mütter vor Gesundheitsgefahren zu schützen”.

Wie viele städtische Mitarbeiterinnen aktuell von dieser Maßnahme betroffen sind, kann die Stadt nicht sagen, das wird laut Personalreferat “nicht zentral erfasst”.

Auch wie lange diese Maßnahme andauern wird, sagt die Stadt nicht. Grundsätzlich funktioniere es in solchen Fällen so, dass das Personal- und Organisationsreferat ein Rundschreiben an alle Referate und Eigenbetriebe verschickt, die die Information dann an die Mitarbeiterinnen weitergeben.

Über das städtische Beschäftigungsverbot für werdende Mütter hat dorinpopa.de zuerst berichtet.

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