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Was sich im Juni ändert | ABC-Z

Mutterschutz bei Fehlgeburten

Das Mutterschutzgesetz schützt Mütter im Arbeitsumfeld. Es regelt, dass Frauen in der Regel acht Wochen lang nach einer Geburt nicht arbeiten dürfen. Es sei denn, sie verlangen es ausdrücklich von ihrem Arbeitgeber. Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat in dieser Zeit Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Angestellte haben auch auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber.

Diese Schutzfristen galten bislang nur bei Totgeburten, nicht aber im Falle einer Fehlgeburt. Von Totgeburten spricht man, wenn die Frau nach der 24. Schwangerschaftswoche ihr Kind verliert oder wenn das Kind mindestens 500 Gramm wiegt.

Bisher mussten sich die Frauen von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt krankschreiben lassen, wenn sie dies wollten.

Das ändert sich nun: Auch Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben Anspruch auf die Schutzfristen des Mutterschutzes. Dieser ist wie folgt gestaffelt:

Erleidet die Frau eine Fehlgeburt ab der 13. Woche, hat sie Anspruch auf bis zu zwei Wochen Mutterschutz. Bei einer Fehlgeburt ab der 17. Woche: bis zu sechs Wochen Mutterschutz; ab der 20. Woche: bis zu acht Wochen Mutterschutz.

Damit erhalten Betroffene erstmals eine gesetzlich garantierte Regenerationszeit, um sich von der körperlichen und seelischen Belastung durch ein solches Ereignis zu erholen. Abhängig vom Zeitpunkt der Fehlgeburt bestehen unterschiedliche Ansprüche.

Nationaler Veteranentag

Die Bundeswehr will ihre Veteranen erstmals bei einem nationalen Veteranentag würdigen. Die zentrale Feier am 15. Juni findet vor dem Reichstag in Berlin statt; vielerorts gibt es weitere Veranstaltungen.

Als Veteranin oder Veteran der Bundeswehr gilt, wer als Soldatin oder Soldat der Bundeswehr im aktiven Dienst steht oder aus diesem Dienstverhältnis ehrenhaft ausgeschieden ist.

Stromanbieter innerhalb von 24 Stunden wechseln

Bei einem Stromanbieterwechsel soll die Umstellung ab dem 6. Juni innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Ziel der EU-Richtlinie ist es, den Wettbewerb zu steigern, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen schreibt.

Die Kündigungsfristen der jeweiligen Verträge bleiben allerdings bestehen. Rückwirkende Anmeldungen, etwa bei einem Umzug, sind nicht mehr möglich.

Mehr Barrierefreiheit beim Online-Handel

Ab dem 28. Juni müssen Online-Händler ihre Portale barrierefrei auch für Menschen mit Behinderungen anbieten. Denn dann gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Das betrifft unter anderem auch Bankdienstleistungen oder die Apps und Webseiten von Verkehrsunternehmen.

Sommerferien

Für Millionen Schülerinnen und Schüler nähert sich das Schuljahr dem Ende. Als Erste starten die Kinder und Jugendlichen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in die Sommerferien – ihr letzter Schultag ist der 27. Juni.

Als letztes Bundesland startet wie immer Bayern, und zwar am 1. August. Bis zum 10. August sind für rund eine Woche alle Schülerinnen und Schüler in Deutschland in den großen Ferien.

Neue EU-Regeln für Smartphones

Am 20. Juni treten neue Ökodesign-Vorgaben der EU für Smartphones und andere schnurlose Telefone in Kraft. So sollen die Telefone etwa ein Mindestmaß an Widerstandsfähigkeit erfüllen, die Batterien sollen nach mindestens 800 Ladezyklen noch eine Restkapazität von 80 Prozent erreichen und die Hersteller müssen noch sieben Jahre nach Verkaufsstopp Ersatzteile bereitstellen. Ziel ist es, die Umweltauswirkungen der Geräte einzugrenzen.

Gas-Checks für Wohnwagen und Wohnmobile werden Pflicht

Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit Flüssiggasanlage besitzt, muss ab dem 19. Juni einen regelmäßigen Experten-Check nachweisen. Darauf weist der ADAC hin. Mit der entsprechenden Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) soll demnach erreicht werden, dass weniger Unfälle beim Heizen, Kühlen und Kochen im Camper passieren.

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