Wohnen

Was im Bericht des Sonderermittlers steht | ABC-Z

Hätte Donald Trump die Präsidentenwahl im November nicht gewonnen, hätten die Beweise im Fall der versuchten Wahlbeeinflussung ausgereicht, „einen Schuldspruch zu erreichen und aufrechtzuerhalten“. Das schreibt der Sonderermittler Jack Smith in seinem Report, der in der Nacht zu Dienstag veröffentlicht wurde. Lediglich die seit Langem gehegte Einschätzung des Justizministeriums, dass amtierende Präsidenten nicht strafrechtlich verfolgt werden können, habe dies verhindert.

Der Report stellt das Fazit des Sonderermittlers im Wahlbetrugsverfahren in Washington dar. Darin beschreibt Smith detailliert, wie er und sein Team die Ereignisse nach der Präsidentenwahl im November 2020 untersucht haben. Es habe sich um „beispiellose kriminelle Aktivitäten“ gehandelt, „um das legitime Ergebnis der Wahl zu ändern, mit dem Ziel, an der Macht zu bleiben“, schreibt Smith. Dabei sei er mit keinem bestimmen Ziel vorgegangen. Die Entscheidung, Trump anzuklagen, sei erst nach der Prüfung der Beweise erfolgt.

Smith hat, wie er schreibt, im Laufe der Ermittlungen mehr als 250 Leuten interviewt und die Aussagen von 55 Zeugen gesichert. Außerdem habe er sich auf die Untersuchung des Ausschusses des Unterhauses zur Aufklärung des Sturms auf das Kapitol am 6. Januar 2021 und öffentlich zugängliche Quellen wie zum Beispiel Beiträge in sozialen Netzwerken gestützt. Im August 2023 erhob Smith die Anklage in Washington. Darin warf er Trump eine Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten, (Verschwörung zur) Behinderung öffentlicher Verfahren sowie Verschwörung zur Verletzung von Bürgerrechten vor. Trump plädierte in allen Punkten nicht schuldig.

Mehr als 130 Seiten

Trump und seine Anhänger bezeichneten das Verfahren stets als politische Strafverfolgung. Smith weist diesen Gedanken in dem Bericht jedoch explizit zurück. Vielmehr habe sein Team ein „außergewöhnliches“ Tempo vorgelegt, um Trump im Sommer 2023 anklagen zu können, also mehr als ein Jahr vor der Wahl. Mit unzähligen Anträgen gelang es Trumps Anwälten, den Prozess in die Länge zu ziehen. Unter anderem erreichte er, dass der Oberste Gerichtshof im Juli in einer Entscheidung die Immunität des Präsidenten weit auslegte. Smith musste daraufhin seine Anklage anpassen. Nach Trumps Wahlsieg zog er die Anklage zurück.

Donald Trump im November in MichiganAFP
In dem Report beschreibt Smith auf mehr als 130 Seiten ausführlich, wie Trump versucht haben soll, Beamte und andere Funktionsträger in bestimmten Staaten unter Druck zu setzen, den Wahlausgang zu verändern. Trump und seine Helfer hätten dabei gewusst, dass seine Behauptungen, es sei zu massivem Wahlbetrug gekommen, nicht der Wahrheit entsprachen. „Bezeichnenderweise machte er diese Behauptungen nur Abgeordneten und Regierungsvertretern gegenüber, die seiner Partei angehörten und zu seinen Unterstützern gehörten, und nur in Staaten, die er verloren hatte“, schreibt Smith.

Des Weiteren geht Smith auf Trumps Bemühungen ein, falsche Wahlmänner in den Wahlprozess einzubringen. Er beschreibt, wie Trump versucht haben soll, Druck auf das Justizministerium auszuüben, um aussichtslose juristische Untersuchungen zu unternehmen. Außerdem wird erwähnt, wie er versucht haben soll, Bundesstaaten für ein solches Vorgehen zu gewinnen, und wie er Druck auf den damaligen Vizepräsidenten Mike Pence ausgeübt haben soll, das Wahlergebnis nicht zu beglaubigen.

Trumps Worten folgen Drohungen

Smith geht auch auf den Sturm auf das Kapitol ein. Am 6. Januar 2021 versuchte ein Mob, die Beglaubigung des Wahlsiegs von Joe Biden gewaltsam zu verhindern. Er zitiert ausführlich Polizisten, die sich diesen Bemühungen entgegenstellten. Trump hatte seine Anhänger damals mit der Bemerkung Richtung Kapitol geschickt, sie müssten „kämpfen wie die Teufel“, um ihr Land zu retten. Smith schreibt jedoch auch, dass es nicht genügend Beweise gebe, dass Trump das „volle Ausmaß“ der Gewalt angestrebt habe. Trump hat angekündigt, viele der 1500 nach dem Sturm Verurteilten zu begnadigen.

Während der Untersuchung und des Prozesses habe Trump immer wieder seine Mittel genutzt, um Zeugen, das Team des Sonderermittlers und auch Gerichtsangehörige rhetorisch anzugreifen. Diesen Wortmeldungen seien oft Drohungen mit Gewalt von Trumps Anhängern gefolgt, schreibt Smith.

Der nun erschienene Report stellt den ersten Teil der Zusammenfassung von Smiths juristischen Bemühungen dar. Ein zweiter Teil, der sich mit dem Prozess wegen des Zurückhaltens als geheim eingestufter Unterlagen in Florida beschäftigt, könnte noch veröffentlicht werden. Smith hat diesen Teil schon geschrieben und an Justizminister Merrick Garland übermittelt. Der hält das Schriftstück allerdings zurück, da zwar die Anklage gegen Trump auch in diesem Fall fallen gelassen wurde, der Prozess jedoch gegen zwei Mitangeklagte weiterhin läuft.

Smith weist Trumps Vorwürfe zurück

Trump hat auf den Report abermals mit Beleidigungen reagiert. Auf seinem Kurznachrichtendienst Truth Social schrieb er in der vergangenen Nacht, Smith sei ein „lamebrain“ („Lahmhirn“), der es nicht geschafft habe, den Prozess bis zur Präsidentenwahl zu Ende zu bringen. Trumps Anwälte haben in der vergangenen Woche auch noch versucht, die Veröffentlichung zu verhindern. Smith hatte ihnen die Möglichkeit gegeben, den Report vorab zu begutachten. In einem darauffolgenden Brief, der auch Teil des Reports ist, griffen die Anwälte Smith abermals an und unterstellten ihm politische Motive.

Smith reagierte darauf mit einem eigenen Brief, der ebenfalls abgedruckt wurde. Darin weist er darauf hin, dass Trumps Anwälte keinen substanziellen Einwand gegen die Veröffentlichung des Berichts eingebracht haben. Den Vorwürfen tritt er entgegen. Sein Team und er seien einem „Leitstern“ gefolgt, schreibt Smith: Es sei nur darum gegangen, den Fakten zu folgen. „Die Behauptung von Herrn Trump, dass meine Entscheidungen als Ermittler beeinflusst oder befohlen wurden von der Biden-Administration ist, mit einem Wort, lachhaft.“

Back to top button