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Was Flugreisenden bevorsteht – und welche Rechte sie haben | ABC-Z

Keine Flüge am BER am Montag

Diese Rechte haben Flugreisende bei einem Warnstreik


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Audio: rbb24 Inforadio | 07.03.2025 | Carsten Schabosk (ARD Kompetenzcenter Verbraucher) | Bild: picture alliance/dpa/P.Zinken

Die Mitarbeiter der größeren deutschen Flughäfen sind am Montag zum Streik aufgerufen. Der BER stellt den Flugbetrieb an diesem Tag vollständig ein. Die Airlines müssen die Passagiere trotzdem befördern (lassen). Was Flugreisende wissen sollten.

Wann und an welchen Flughäfen gestreikt wird

Die Gewerkschaft Verdi will am Montag (10. März) die größeren deutschen Flughäfen bestreiken. Der Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) wird deshalb den Flugbetrieb an diesem Tag komplett einstellen.

Sämtliche regulär geplanten Abflüge und Ankünfte werden am Montag nicht stattfinden, wie ein Sprecher des Flughafens am Freitag mitteilte. Nach seinen Angaben waren für diesen Tag je 246 An- und Abflüge geplant – mit etwa 67.000 Passagieren. Gestreikt werden soll zudem an den Flughäfen München, Stuttgart, Frankfurt, Köln/Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Hannover, Bremen, Hamburg und Leipzig-Halle. Bundesweit fallen voraussichtlich mehr als 3.400 Flüge aus, über 500.000 Passagiere sollen betroffen sein. Zudem sind an den Airports Weeze bei Düsseldorf und Karlsruhe/Baden-Baden Beschäftigte des Luftsicherheitsbereichs zum Ausstand aufgerufen.

Der Warnstreik soll am Montag von 0 bis 24 Uhr andauern. Regional gibt es aber auch andere Startzeitpunkte. Den Anfang machte Hamburg: Dort wird unangekündigt schon am Sonntag (9. März) der Flughafen lahmgelegt, pünktlich zu Ferienbeginn. Einige Maschinen wurden deshalb zum BER umgeleitet, wie ein Sprecher des Flughafens Berlin-Brandenburg auf rbb-Anfrage sagte.

Aufgerufen zum Warnstreik sind erneut die Beschäftigten, die unter den öffentlichen Dienst fallen, wie bei der Sicherheitskontrolle, sowie Kräfte der Bodenverkehrsdienstleister, die für die Abfertigung der Flugzeuge sorgen. Verdi kündige den Warnstreik eigenen Angaben zufolge frühzeitig an, um den Passagieren Planungssicherheit zu geben.

Was Passagiere jetzt tun können

Fluggäste sollten sich regelmäßig über den Status ihrer Flüge informieren. Fällt der gebuchte Flug aus, muss die Airline eine Ersatzbeförderung ermöglichen – egal, ob via Flugzeug, Bahn, Bus oder Mietwagen. Sie muss, so die Verbraucherzentrale Brandenburg, zumutbar und verhältnismäßig sein. Kann die Airline die Ersatzbeförderung nicht realisieren, muss das Geld für das Flugticket komplett erstattet werden.

Grundsätzlich können Kunden streikbedingt gestrichene Flüge stornieren, sie bekommen dann ihr Geld zurück. Dafür hat die Airline sieben Tage Zeit. Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug. Das kann aber dauern, bis der Streik vorbei ist. Eventuell auch länger, da ein Rückstau entstehen kann.

Passagiere haben Recht auf Betreuungsleistungen

Wenn es bei der Airline bzw. beim Reiseveranstalter keinen Ansprechpartner gibt, sollte der Passagier zumindest eine Mail schreiben und so seinen Fall dokumentieren. Bucht der Fluggast danach auf eigene Faust um, sollten in jedem Fall die entsprechenden Belege aufbewahrt werden, damit man im Nachgang der Reise den Anspruch gegenüber der Airline oder dem Reiseveranstalter geltend machen kann, empfiehlt die Verbraucherzentrale Brandenburg.

Am Flughafen haben Passagiere bei „erheblicher Verspätung“ auch das Recht auf Betreuungsleistungen. Diese sollte man ruhig gezielt erfragen. In der Regel sind die Airlines vorbereitet und verteilen Gutscheine für Essen und Getränke. Sollte sie das nicht tun, müssen die entsprechenden Belege für die Verköstigung aufbewahrt werden. Auch diese Kosten kann man sich laut Verbraucherzentrale im Nachgang erstatten lassen.

Stichwort Entschädigung

Grundsätzlich haben Reisende nach EU-Recht die Möglichkeit, bei kurzen Flügen bis zu 250 Euro Entschädigung einzufordern, wenn ihre Flug-Verbindung gestrichen und keine angemessene Alternative angeboten wird [swr.de]. Das gilt für Flüge unter 1.500 Kilometer. Bei längeren Strecken steigt die Entschädigungshöhe bis zu 600 Euro.

Wenn sich die Fluggesellschaft jedoch auf außergewöhnliche Umstände berufen kann, haben Passagiere kein Recht auf Entschädigung. Darunter versteht man Umstände, die für die Airline nicht beherrschbar sind. Das kann auch ein Streik sein, vor allem dann, wenn es nicht die Angestellten der Airline selbst sind, die streiken, sondern externe Beschäftigte. Im Zweifelfall bringt eine Einzelfallprüfung Klarheit.

Worum es Verdi beim Streikaufruf geht

Aufgerufen zum Warnstreik der Bodenverkehrsdienstleister sind laut Verdi am Montag „nahezu alle deutschen Flughäfen“. Der Streik fände statt, da die Arbeitgeber in den laufenden Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bisher kein Angebot vorgelegt und keine Bereitschaft gezeigt hätten, die berechtigten Forderungen zu erfüllen, so die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Christine Behle.

Hintergrund ist der Tarifstreit im öffentlichen Dienst. Im vergangenen Jahr waren die Branchentarifverträge für die Beschäftigten der Bodenverkehrsdienstleister an die allgemeinen Tarifentwicklungen im öffentlichen Dienst angekoppelt worden. Das gilt auch für die Beschäftigten bei privaten Unternehmen.

In der aktuellen Tarifrunde für die Beschäftigten von Bund und Kommunen fordert die Gewerkschaft für die insgesamt 2,5 Millionen Beschäftigten acht Prozent mehr Lohn, mindestens aber 350 Euro mehr im Monat sowie mehr freie Tage.

Streiks auch schon in den vergangenen Wochen

Der Streik am 10. März ist nicht der erste Streik an deutschen Flughäfen in den aktuellen Tarifverhandlungen. In Köln, Düsseldorf, Hamburg und München war es bereits zu Streiks mit zahlreichen Flugausfällen gekommen.

Die Lufthansa wie auch der Flughafenverband ADV haben die Streiks an den Knotenpunkten der Verkehrsinfrastruktur deutlich kritisiert. Vor rund einer Woche streikte das Personal in München für zwei Tage [br.de]. Dabei fielen rund 80 Prozent der Flüge aus.

Sendung: rbb24 Abendschau, 09.03.2025, 19:30 Uhr


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