Was bringt eine Meldepflicht für psychisch Kranke, wie Hessen sie einführen will? | ABC-Z

Nach jeder Gewalttat beginnt die Suche nach dem Motiv. Erst dann kann eingeordnet werden in Amok, Terror, Attentat. War die Tat politisch motiviert und hatte sie das Ziel, möglichst viele Menschen zu töten, ist später von Terror die Rede. Gab es ein gezieltes Opfer, etwa einen Politiker, kann es sich um ein Attentat handeln. Sollten viele Menschen getötet werden, aber bleibt das politische Motiv aus, liegt eine Amoktat nahe. In diesen Fällen lautet die erste Erklärung dann oft: Der Täter war wohl psychisch krank. So war es vergangenen Dezember in Magdeburg, im Januar in Aschaffenburg und auch im Mai in Hamburg. Schon nach der Tat in Magdeburg forderte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann ein zentrales Register für psychisch Kranke. Man habe große Raster angelegt für Rechtsextremisten, für Islamisten, „aber offenkundig nicht für psychisch kranke Gewalttäter“, sagte er. Dieses Register gibt es bislang nicht. Aber zumindest in Hessen werden bestimmte psychisch Kranke fortan wohl polizeilich registriert.