Warum ein Reisepass kein Notizbuch ist – Reise | ABC-Z

Die besten Geistesblitze haben die Angewohnheit, so schnell zu verblassen, wie sie aufgeflackert sind. Wohl demjenigen, der sie vorher noch schnell notieren kann, auf einem Zettel, einer Serviette, einem Kassenbon, einem Bierdeckel (auf dem ein Damals-noch-nicht-Kanzler sogar mal ein ganzes Steuersystem zu reformieren versuchte).
Auch jener junge Mann, von dem hier erzählt werden soll, wollte irgendetwas zu Papier bringen, leider ist nicht überliefert, was. Vielleicht war es eine Einkaufsliste, ein Liebesbrief, der erste Satz seines ersten Romans. Oder die Adresse des besten Pubs in London. Dort wollte der 22-Jährige nämlich hin. Mit seinem Reisepass. Dessen letzte zwei Seiten er für jene Notizen nutzte. Und anschließend herausriss. Was wiederum bei der Passkontrolle am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden auffiel. Und dazu führte, dass aus dem London-Trip nichts wurde.
:Flasche voll
In London-Heathrow dürfen die Passagiere künftig wieder deutlich mehr Flüssigkeit mit ins Handgepäck nehmen. Andere europäische Flughäfen ziehen nach.
So ein Pass ist eigentlich nicht nur optisch einem Notizbüchlein nicht unähnlich. Das Dokument hätte auch ziemlich viel Platz für Kritzeleien, seit bei der Ein- und Ausreise kaum noch gestempelt, sondern stattdessen digital registriert wird, mit Foto und Fingerabdrücken. Man möchte glatt sein Reisetagebuch auf den fein gemusterten Seiten führen, wenn schon das Globetrotter-Dasein nicht mehr von offizieller Seite mit bunter Stempelfarbe und unleserlicher Grenzbeamten-Unterschrift dokumentiert wird.
Nun, es gibt jemanden, der damit ganz und gar nicht einverstanden ist. Das gute Stück, dessen Ausstellung immerhin 70 Euro, in der extra dicken XL-Variante sogar 92 Euro kostet, ist nämlich mitnichten Eigentum der Person, deren Name und Bild darin steht. Es gehört Seite für Seite der Bundesrepublik Deutschland. Aus offenbar guten Gründen: „Diese Regelung verhindert weltweit, dass ein anderer Staat Ihren Reisepass einbehalten und somit Ihre Reisefreiheit unberechtigt dauerhaft beschränken darf“, so ist es beim Bundesinnenministerium nachzulesen.
Und weil man auf anderer Leute Eigentum nicht herumkritzelt, erwartet den jungen Mann, der sein Ausweisdokument für seine Notizen zweckentfremdete, nun nach Angaben der Bundespolizei Offenburg eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung. Außerdem wird er für die nächste London-Reise einen neuen Pass beantragen müssen. Immerhin hätte er jetzt ein handliches bordeauxfarbenes Büchlein, um sich dies – und was sonst noch so wichtig ist im Leben – aufzuschreiben.






















