Vor Gericht in Dänemark: Christina Block verliert Sorgerecht für zwei ihrer Kinder – Panorama | ABC-Z

Im Sorgerechtsstreit um zwei ihrer vier Kinder hat die Hamburger Unternehmerin Christina Block eine Niederlage vor einem dänischen Familiengericht erlitten. Blocks familienrechtliche Anwältin Elisabeth Unger bestätigte einen Bericht des Hamburger Abendblatts, wonach das Gericht in Sønderborg (Sonderburg) dem in Dänemark lebenden Ex-Mann der Unternehmerin das alleinige Sorgerecht für den elfjährigen Sohn und die 14 Jahre alte Tochter zugesprochen hat. Bislang habe der Vater lediglich das vorläufige alleinige Sorgerecht gehabt, hieß es in dem Bericht weiter. Das Gericht habe der Mutter auch das Umgangsrecht entzogen.
Wie Anwältin Unger der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, erging die Entscheidung bereits am 1. Mai. Ob und wie ihre Mandantin juristisch gegen das Urteil in Dänemark vorgehen werde, sagte sie nicht.
Christina Block, 52, ist die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block, 84. Sie und ihr Ex-Mann Stephan Hensel hatten 2005 geheiratet und ließen sich etwa zehn Jahre später wieder scheiden. Seit Jahren streiten sie vor Gericht um das Sorgerecht für zwei ihrer vier Kinder. Im Sommer 2021 hatte der Vater die beiden jüngeren Kinder nach einem Besuch nicht wieder nach Hause geschickt und seine Entscheidung mit Übergriffigkeiten der Mutter gegen die Kinder begründet. Einer von Blocks Anwälten wies die Vorwürfe zurück.
Die Kinder leben seither in Dänemark, obwohl das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg in zweiter Instanz das Aufenthaltsbestimmungsrecht zunächst vorläufig auf die Mutter übertragen hatte. Das Gericht verpflichtete den Vater im Oktober 2021, die Kinder in die Obhut der Mutter zurückzugeben. Der Beschluss wurde von den dänischen Behörden aber nicht umgesetzt, weil Dänemark als einziges EU-Land Entscheidungen von Gerichten anderer Mitgliedsländer in Sorgerechtsstreitigkeiten nicht anerkennt. Zwei Jahre später wurden vom Hamburger Familiengericht im sogenannten Hauptsacheverfahren die Sorgerechtsanträge beider Eltern als unzulässig zurückgewiesen, weil die Kinder nun ihren Lebensmittelpunkt in Dänemark hätten und die deutschen Gerichte nicht mehr zuständig seien. Die älteste Tochter, volljährig, lebt auf eigenen Wunsch beim Vater. Die zweitälteste, 17, in Hamburg bei der Mutter.
Entführung in der Silvesternacht
Neben dem Sorgerechtsstreit steht noch ein Strafverfahren in Deutschland im Raum: Am 25. April hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass sie gegen Christina Block und sechs weitere Beschuldigte Anklage wegen der mutmaßlichen Entführung der beiden Kinder aus Dänemark in der Nacht zum 1. Januar 2024 erhoben habe. Die Mutter soll im Zusammenwirken mit einem 62-jährigen Deutschen den Auftrag erteilt haben, ihre Tochter und ihren Sohn gewaltsam der Obhut des Vaters zu entziehen.
Die nächtliche Aktion hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sollen sechs Männer dem Vater in Dänemark aufgelauert und ihn zusammengeschlagen haben. Dann zerrten sie die Kinder in ein Fahrzeug und fuhren mit ihnen nach Deutschland. Während eines Fahrzeugwechsels im Grenzgebiet sollen sie den Kindern den Mund mit Tape-Band zugeklebt haben. Die damals 13-jährige Tochter sei außerdem an den Händen gefesselt worden. Dann sei die Gruppe in einem Wohnmobil nach Baden-Württemberg gefahren. Dort seien die Kinder bis zum Eintreffen der Mutter am 2. Januar 2024 gegen ihren Willen festgehalten worden. Nach einem Gerichtsbeschluss musste die Mutter ihre Kinder wieder nach Dänemark gehen lassen.
Wegen Beihilfe sollen sich Blocks Lebensgefährte – der Sportmoderator Gerhard Delling, 66 – sowie zwei Personen aus ihrem persönlichen Umfeld und der Leiter eines Hamburger Sicherheitsunternehmens vor Gericht verantworten. Nach fünf weiteren Beteiligten an der Entführung werde noch gefahndet, hieß es. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.