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Warum Bayern einen gefährlichen ausländischen Straftäter nicht abschiebt – Bayern | ABC-Z

Recht skurril: Der Österreicher Hubert G. ist verurteilt wegen versuchten Mordes, er sitzt in der JVA Straubing in Sicherungsverwahrung. Er soll nicht nur aus Bayern abgeschoben werden, er will Deutschland auch verlassen. Darf er aber nicht.  Was ist da los?

Die Linie von Ministerpräsident Markus Söder und seiner Staatsregierung ist klar: Ausländische Straftäter, die einen Ausweisungsbescheid haben, sollen abgeschoben werden, und zwar möglichst schnell. Oder wie es das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen schreibt: Bei Rückführungsmaßnahmen haben Straftäter und Gefährder „höchste Priorität“. Eigentlich ist also alles klar. Wenn da nicht Hubert G. wäre.

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