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München: Ehemaliger Kult-Wirt muss ins Gefängnis | ABC-Z

München – Die St. Emmeramsmühle in Oberföhring war und ist ein beliebtes Ausflugslokal der Münchner. Aber nicht immer ging dort alles mit rechten Dingen zu.

Karl-Heinz Z., der Ex-Kult-Wirt, wurde jetzt vom Amtsgericht zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das bestätigte das Amtsgericht auf AZ-Anfrage. Karl-Heinz Z. hat sich laut Urteil schuldig der Steuerhinterziehung in zwölf tatmehrheitlichen Fällen gemacht, erklärt die Gerichtssprecherin.


Der ehemalige Wirt soll in den Jahren 2012 bis 2016 Steuern in Höhe von 1.059.370 Euro hinterzogen
haben (der „Merkur“ berichtete zuerst). Eine kritische Grenze wäre damit überschritten. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei einem Schaden in dieser Höhe in der Regel eine Haftstrafe zu verhängen ist. Das ist allerdings kein Automatismus.

Karl-Heinz Z.: Dem Ex-Wirt steht noch das Rechtsmittel der Berufung zur Verfügung

Der Ex-Wirt, für den bis zur Rechtskraft des Urteils die Unschuldsvermutung gilt und dem noch das Rechtsmittel der Berufung offensteht, hatte die St. Emmeramsmühle 23 Jahre bis 2023 bewirtschaftet. Dann musste er aufgeben. Sein Nachfolger wurde Wiesn-Wirt Michael F. Schottenhamel.

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