Wann Arbeitgeber das Gendern vorschreiben dürfen und wann nicht | ABC-Z

Die Chemikerin, so die Richter, war nicht verpflichtet gewesen, die Anpassungen der Strahlenschutzverordnung vorzunehmen. Weder nach ihrem Arbeitsvertrag noch nach der Stellendokumentation. Die Anweisung zur Änderung der Verordnung hätte nicht von der Vorgesetzten der Chemikerin, sondern vom Präsidenten des Bundesamts kommen müssen, stellt Anwalt Felix Häringer von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen klar. So aber waren beide Abmahnungen sowie die fristlose Kündigung unwirksam. Ohne eigene Weisungsbefugnis und klare rechtliche Grundlage seien Abmahnungen, die sich darauf stützen, dass eine Weisung nicht befolgt wurde, nun einmal riskant.





















