Politik

Wahlprüfungsausschuss: In eigener Sache | FAZ | ABC-Z

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier dürfte sich wohl kaum mit der Frage befassen, ob die Fehler bei der Auszählung der Bundestagswahl so gravierend sein könnten, dass das BSW dem Parlament angehören müsste und die Mehrheit der schwarz-roten Koalition perdu wäre. Für die Wahlprüfung zuständig ist der Bundestag. Erst nach dessen Votum kann Beschwerde eingelegt werden, allerdings zum Bundesverfassungsgericht. So will es das Grundgesetz.

Legitimationsprobleme liegen auf der Hand

Damit sind die Abgeordneten gleichsam Richter in eigener Sache und können mit just jener Regierungsmehrheit ebenjene Wahleinsprüche zurückweisen, die ihre Handlungsmacht gefährden könnte. Dass dieses Verfahren Legitimationsprobleme aufwirft, liegt auf der Hand. Aber es kommt noch besser: Für Entscheidungen des Wahlprüfungsausschusses gibt es keine Fristen.

So konnten in der vergangenen Legislaturperiode mehr als zwei Jahre vergehen, ehe Klarheit über die Notwendigkeit einer Wiederholungswahl in Berlin bestand. In Fall der Einsprüche des BSW dürfte es wohl nur unwesentlich schneller gehen – was im August schon das Bundesverfassungsgericht auf den Plan gerufen hat.

Dessen Mahnungen an den Bundestag haben es in sich – bis dahin, dass das Verhalten des Bundestages verfassungswidrig sein könnte. Dieser hat es nun in der Hand, jeden Verdacht der Vorteilsnahme zu entkräften. Wehe dem Ansehen der Demokratie, wenn nicht.

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