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Wahlbenachrichtigung verloren? Wir zeigen Ihnen, wie Sie trotzdem Wählen können | ABC-Z

Die Bundestagswahl 2025 rückt näher. Durch ihre Stimmabgabe versprechen sich viele endlich eine Abkehr von der Unsicherheit herbeizuführen, die die deutsche Politik in den letzten Monaten der Ampelregierung beherrscht hatte. Doch was tun, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen ist?

Wählen ohne Wahlbenachrichtigung – So geht’s:

Sollten Sie die Wahlbenachrichtigung dummerweise verlegt und am Wahltag nicht parat haben, dann müssen Sie deshalb noch lange nicht Zuhause bleiben. Denn eine verlorene Wahlbenachrichtigung sollte Sie nicht davon abhalten, Ihr demokratisches Recht wahrzunehmen und Ihre Stimme abzugeben. Um das zu tun, müssen Sie lediglich die folgenden Schritte befolgen:

  1. Bestimmen Sie Ihr Wahllokal: Finden Sie zunächst heraus, wo sich Ihr Wahllokal befindet. Dabei hilft Ihnen das zuständige Wahlamt. Die Telefonnummer und weitere Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite Ihrer Stadt. Suchen Sie einfach nach „Wahlamt“ und dem Namen Ihrer Stadt bei Google.
  2. Ausweisdokument: Auch ohne Wahlbenachrichtigung dürfen Sie wählen, solange Sie sich ausweisen können und im Wahlverzeichnis Ihrer Stadt eingetragen sind. Bringen Sie dazu Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
  3. Überprüfung im Wahlverzeichnis: Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung zwar verloren haben, diese aber zuvor erhalten hatten, sind Sie im Wahlverzeichnis registriert. Die Wahlhelfer können Ihre Identität und Eintragung im Verzeichnis prüfen und Ihnen die Stimmzettel aushändigen.
  4. Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Falls Sie überhaupt keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung. Es könnte ein Problem mit Ihrer Registrierung geben, das geklärt werden muss, damit Sie Ihre Stimme abgeben können

Briefwahl auch 2025 eine bequeme Alternative

Auch, wenn die kommende Wahl die ungewöhnlichste Wahl aller Zeiten werden könnte, kann man sich auf manche Dinge trotzdem verlassen. Wem der Urnengang am Wahltag zu viel Stress erscheint, der kann deshalb auch diesmal wieder per Post abstimmen. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig beantragt werden. Wer davon Gebrauch macht, für den fällt am 23. Februar dann auch die mitunter nervenaufreibende Suche nach den Wahlunterlagen weg.

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