Wächtermodus: Jetzt auch im Xpeng, Nio oder BYD | ABC-Z

Ist von anlassloser Massenüberwachung die Rede, denkt mancher an die Vorratsdatenspeicherung, die es in Deutschland viele Jahre gab. Dank höchstrichterlicher Entscheidungen gilt sie europaweit als rechtswidrig, auch wenn die Bundesregierung davon nicht die Finger lassen will. Eine andere anlasslose Massenüberwachung findet seit Jahr und Tag auf den Straßen statt. Man sieht nichts davon, man wird nur gesehen.
Was die Fahrzeuge von Tesla seit vielen Jahren haben, ist auch in den neueren E-Autos von Xpeng, Nio oder BYD eingebaut: Ein Wächtermodus nutzt die Außenkameras, um beim abgestellten Fahrzeug die Umgebung zu beobachten und zu filmen, und zwar abgestuft. Hält sich eine Person sehr nah am Auto auf, starten die Systeme. Erkennen sie eine mögliche Gefahr ringsum, beginnt die Aufzeichnung. Gibt es drastische Ereignisse wie das Einschlagen der Scheibe, wird zusätzlich die Alarmanlage ausgelöst.
Illegal erstelle Videos als Beweismittel
Durch die Videoaufzeichnungen parkender Teslas wurden schon viele Verbrechen aufgeklärt. Dazu benötigen die Ermittler einen richterlichen Beschluss, damit die Autohersteller das Filmmaterial freigeben. Die Technik hat jedoch eine Kehrseite. Eine permanente Videoüberwachung des öffentlichen Raums ist grundsätzlich verboten. Die Autos filmen jedoch schon bei kleinstem Anlass. Der Datenverantwortliche ist nicht etwa der Autohersteller, sondern der Fahrzeughalter, welcher den Wächtermodus eingeschaltet hat.
Ungeachtet dessen können auch illegal erstellte Videos von Gerichten als Beweismittel zugelassen werden, etwa bei Unfällen. Man kann also mit seiner Fahrzeugkamera zunächst einen Täter überführen, der dann verurteilt wird. Und wird trotzdem im Nachgang ein Bußgeld von der zuständigen Datenschutzbehörde erhalten, weil man ihn rechtswidrig vom Auto hat filmen lassen. Hier ist mehr Rechtssicherheit dringend angesagt.





















