„Vorteil sofort spürbar“: Wirtschaft lobt Einmalzahlung für längeres Arbeiten | ABC-Z

„Vorteil sofort spürbar“
Wirtschaft lobt Einmalzahlung für längeres Arbeiten
11.07.2024, 07:13 Uhr
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Rentenaufschubprämie klingt kompliziert. Es bedeutet, dass Arbeitnehmer, die später als geplant in Rente gehen, eine Einmalzahlung erhalten. In der Wirtschaft kommt die Idee der Ampelkoalition gut an – wenn denn die konkrete Ausgestaltung stimme.
Die Pläne der Bundesregierung, ältere Arbeitnehmer mit Hilfe einer Einmalzahlung länger im Job zu halten, sind von Wirtschaftsvertretern begrüßt worden. „Zusätzliche finanzielle Anreize für die Beschäftigten sind ein wichtiger Schritt“, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), Achim Dercks, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Bei der Ausgestaltung der sogenannten Rentenaufschubprämie komme es aber darauf an, dass damit keine bürokratischen oder finanziellen Belastungen für die Betriebe verbunden seien. Das Ziel, mehr Ältere über das Renteneintrittsalter hinaus in Beschäftigung zu halten, sei jedoch „goldrichtig“, so Dercks.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hält die Grundidee ebenfalls für „richtig“. Dieser Zuschlag könne ein Anreiz sein, länger zu arbeiten und später in Rente zu gehen. „Denn dann wird dieser finanzielle Vorteil sofort spürbar“, teilte die der Organisation auf Anfrage mit. Auf die konkrete Ausgestaltung komme es allerdings an. Wichtig sei, dass die Höhe der geplanten Prämie ausgabenneutral kalkuliert werde und damit nicht die Beitragszahler zusätzlich belaste.
Der Wirtschaftsweise Martin Werding äußerte sich dagegen skeptisch. Er rechne nicht mit „massiven Effekten“ der Prämie. Der verbreitete Wunsch nach einem frühen Renteneintritt lasse sich nicht leicht beeinflussen, so Werding. Gleichzeitig räumte er ein: „Die bisher schon geltenden Zuschläge von sechs Prozent für jedes zusätzliche Erwerbsjahr nach der Regelaltersgrenze werden in der Praxis kaum genutzt. Der Gedanke, sie in einer einmalig ausgezahlten Rentenaufschubprämie zu bündeln, ist daher interessant. Das macht die erhöhten Rentenansprüche viel sichtbarer.“
Finanziell gesehen, könnte sich die Rentenaufschubprämie schnell rechnen, sagte Werding weiter. „Wenn sie den zusätzlichen Rentenansprüchen durch die bisherigen Zuschläge entsprechen soll, könnten sich für Standardrentner rund 20.000 Euro ergeben, wenn sie ein Jahr länger arbeiten“, erklärte er.
Flexirente gibt es schon
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) begrüßte die Pläne. In der Einmalzahlung sieht die Interessenvertretung eine „schöne zusätzliche Regelung“ und einen „interessanten Anreiz, den Renteneintritt eventuell doch etwas nach hinten zu schieben“. „Der Reiz kann hierbei darin liegen, dass zum Beispiel nach einem Jahr mehr Arbeit das Geld für ein neues Dach oder eine längere Reise da ist. Voraussetzung ist jedoch, dass die Menschen gesund und fit genug zum Arbeiten sind“, sagte die SoVD-Vorstandschefin Michaela Engelmeier der Funke Mediengruppe.
Als Teil ihrer Wachstumsinitiative hatten sich die Ampel-Spitzen auch auf eine sogenannte Rentenaufschubprämie geeinigt. Wer länger arbeitet und den Rentenbeginn aufschiebt, kann so die entgangenen Rentenzahlungen und den seitens der Rentenversicherung eingesparten Beitrag zu Krankenversicherung abgabenfrei ausbezahlt bekommen. Die Möglichkeit der Einmalzahlung ist als Ergänzung zu der bislang schon bestehenden Flexirente geplant. Bei dieser Option erhalten Menschen, die ihren Rentenbeginn aufschieben, für jeden nach der Altersgrenze gearbeiteten Monat eine um 0,5 Prozent erhöhte Rentenleistung.
Anreize zu schaffen, um ältere Menschen länger im Job zu halten, sind vor allem deswegen nötig, weil in den kommenden Jahren die geburtenstarken Jahrgänge aus der Babyboomer-Generation in den Ruhestand gehen. Laut Mikrozensus 2021 werden 12,9 Millionen Erwerbspersonen bis 2036 das Renteneintrittsalter überschritten haben. Bezogen auf das Berichtsjahr 2021 entspricht das laut Statistischem Bundesamt knapp 30 Prozent der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Erwerbspersonen.